Anzahlung beim Hausverkauf

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Wann macht eine Anzahlung beim Hausverkauf Sinn?

Es gibt ganz generell zwei verschiedene Arten von Anzahlungen beim Hausverkauf; eine vor der notariellen Beurkundung, eine danach. Da nur der notarielle Immobilienkaufvertrag rechtlich gültig ist, macht eine Anzahlung vor dem Notartermin keinen Sinn, da der Käufer die Anzahlung zu Recht zurückfordern kann.

Die Anzahlung beim Hausverkauf nach der notariellen Beurkundung kann aber in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll sein. Hier sind drei Beispiele, um es anschaulich zu machen. Allerdings sollte man sich in jedem Einzelfall rechtlich selbst informieren:

 

Wohnung räumen
Wenn der Verkäufer nicht gleich auszieht

Situation 1 – Verkäufer bleibt länger im Haus

Der Eigentümer will sein Haus in München verkaufen, will aber nach dem Verkauf noch 6 weitere Monate darin wohnen bleiben, bis er seinen Umzug ins Ausland arrangiert hat, o. ä. Der Kaufpreis nach einem Verkauf wird normalerweise aber erst mit Räumung fällig. Denkbare Vorgehensweise: Es wird ein Käufer gefunden, der kein Problem mit etwas Wartezeit hat, der aber dieses Haus mittelfristig haben will. Der Erwerber zahlt dann nach der Vormerkung im Grundbuch eine Anzahlung von beispielsweise 20% des Kaufpreises, den Rest nach dem tatsächlichen Auszug des Verkäufers. Echter Vorteil für den Hausverkäufer: Er hat jetzt Kapital zur Verfügung, um daraus beispielsweise eine Anzahlung für eine anderes Objekt, seinen Umzug oder andere Kosten zu finanzieren.

 

Einzug
Einrichtungsarbeiten vor dem Einzug

Situation 2 – Käufer möchte früher mit Renovierung beginnen

Ein Einfamilienhaus oder Reihenhaus in München steht bereits leer, der zukünftige Eigentümer möchte gerne schnellstmöglich nach der notariellen Beurkundung mit den Handwerksarbeiten beginnen und nicht erst 6 Wochen warten, bis die Übergabe nach der kompletten Kaufpreiszahlung stattfinden kann. Denkbare Vorgehensweise: Der Erwerber überweist nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 20 oder 30 % des Kaufpreises und bekommt dafür einen Schlüssel sowie die Genehmigung für Handwerksarbeiten, jedoch nicht zum Einzug vor vollständiger Kaufpreiszahlung. Achtung: Weder der Notar, noch ein professioneller Immobilienmakler werden Ihnen dazu raten, weil Sie und auch der Erwerber damit das Prinzip Zug-um-Zug verlassen, das sowohl Sie als auch den Erwerber schützt. Trotzdem wird dies häufig gemacht, wenn Erwerber zügig mit Handwerkerarbeiten beginnen wollen, und es funktioniert in ganz vielen Fällen problemlos. Wichtig aber zu bemerken: Es ist eben auf eigene Gefahr.


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Situation 3 – Verkäufer braucht Teil des Kaufpreiserlöses schnell für eigenen Immobilienkauf

Ein Haus in München wird verkauft, und der Veräußerer des Hauses benötigt 50% des Kaufpreises, um ein anderes Haus oder eine Wohnung zu kaufen – er selbst zieht aber erst später aus. Situation 3 ist vergleichbar mit Beispiel 1. Für den Erwerber stellt es natürlich ein gewisses Risiko dar, Anzahlungen zu leisten, denn, sollte der Verkäufer nicht ausziehen, hat er bereits 50% des Kaufpreises bezahlt, kann aber nicht einziehen. Sein „Druckmittel“ hat er also zu 50% aufgegeben. Ich habe bei 1.000 Verkäufen einmal erlebt, dass dies zu einem Problem wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist gering, ein kleines Risiko bleibt aber.

Die oben geschilderten 3 Beispiele kommen recht häufig vor. In der Praxis erlebe ich häufig, dass individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden, die vom Standardverfahren abweichen. Glücklicherweise gibt es ja weniger Ganoven als behauptet wird. Daher geht für gewöhnlich alles glatt. Wenn Sie vom Standardverfahren abweichen, ist es unter Umständen auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicher zu gehen. Auch ich selbst unterhalte Kontakte zu kompetenten Fachanwälten, um bei holprigen Immobilienverkäufen rechtssicher zu agieren.

Dieser Tipp wurde verfasst vom Immobilienmakler für Hausverkauf in München, Rainer Fischer. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie ein Haus im Raum München kaufen oder verkaufen möchten.

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Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit über 30 Jahren als  seriöser Immobilienmakler in München tätig und seither gut 1.200 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung bietet er Immobilieneigentümern professionelle Hilfe für ihren stressfreien Immobilienverkauf an. Rufen Sie ihn Tel. +49 89-131320 an.


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Bilder (in Reihenfolge): Gerd Altmann – pixabay | M.Rode-Foto + Robert Kneschke – stock.adobe.com

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