28.04.2016
Eltern werden pflegebedürftig, müssen Kinder zahlen?
Oftmals müssen die unterhaltsberechtigten Eltern Sozialhilfe beantragen, wenn sie auf Grund von Pflegebedürftigkeit oder Gebrechlichkeit nicht mehr in ihrer Wohnung leben können und ins Heim ziehen müssen. Die dort entstehenden Kosten übersteigen in vielen Fällen, die vorhandenen Einkünfte.
Liegt ein solcher Antrag vor, prüfen die Sozialämter, ob eventuell Unterhaltspflichtige, insbesondere Ehegatten und Kinder, vorhanden sind. Konnte das Sozialamt Unterhaltspflichtige ermitteln, schickt es die sogenannte Rechtswahrungsanzeige an den jeweiligen Unterhaltspflichtigen. Diese bewirkt, dass das Sozialamt die eigentlich zwischen dem unterhaltsberechtigten Elternteil und dem Unterhaltspflichtigen bestehenden Unterhaltsansprüche auf sich überleitet Das Sozialamt kann dann, aber auch erst dann, die Unterhaltsansprüche selbst geltend machen.
In dem Vortrag wird dargestellt, wie ein solches Verfahren gegenüber dem Sozialamt und gegebenenfalls auch vor einem Gericht abläuft, damit Sie wissen, wie Sie sich verhalten sollen.
Vortrag am 31. Mai 2016, 19.00 – 21.00 Uhr
Einlass ab 18.45 Uhr
Adresse:
Hotel Nähe Rotkreuzplatz
Kostenbeitrag: 15 Euro / Person
Referentin:

Ökonomin Betreuung und Vorsorge (EU-SV)
Die Teilnahme ist begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 24. Mai 2016 telefonisch unter 089 131320 (Herr Tschimmel) oder per Email
Ihr Guter Immobilienmakler München
Rainer Fischer
Kontakt
Lesen Sie auch unseren Report für die Landeshauptstadt München:
Immobilienpreise München