24.05.2017
Vermieter können Mietzins auf ortsübliche Miete erhöhen
Ein Umzug kostet immer Geld. Renovierungskosten, Umzugsunternehmen, Mietkaution, ggf. überschneidende doppelte Mietzahlungen für alte und neue Wohnung u.v.a.m. Und falls man es nicht schafft, die alte Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist freizumachen und der Auszug des Mieters daher verspätet erfolgt, können nochmals erhöhte Kosten anfallen. Denn dann darf der Vermieter nach aktuellem Rechtsspruch des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2017 (VIII ZR 17/16) die Miete unverzüglich auf die aktuell übliche Marktmiete, wie sie beim Neuabschluss eines Mietvertrages möglich wäre, anheben.
Beim verhandelten Fall hatten Mieter eine fristgerechte Kündigung erhalten, machten die Wohnung aber erst ca. 1 ½ Jahre später frei. Währenddessen zahlten sie die bis zur Kündigung vereinbarte Miete weiter, womit sich der Vermieter nicht zufriedengeben wollte; er wollte für die Zeit, für die ihm die Wohnung vorenthalten wurde, die übliche Marktmiete verlangen, und bekam vor dem Bundesgerichtshof recht. Denn nach Ansicht des Gerichts errechnet sich der Mietzins nicht mehr nach der Höhe, die im vormaligen Mietvertrag vereinbart war. Ebenso wenig gelten die Regeln bezüglich Mieterhöhungen während des laufenden Mietverhältnisses. Vielmehr ist die Entwicklung der Mietpreise am örtlichen Markt entscheidend und damit können sich bisherige Miete und die Miete, nachdem sie auf ortsübliches Niveau angehoben wurde, deutlich unterscheiden.
Für die vormaligen Mieter bedeutete ein derartig verspäteter Auszug eine Nachzahlung von 7.300 Euro für den Überziehungszeitraum. Für die Rechtsprechung war dabei unerheblich, wie der Vermieter die Räumlichkeiten weiter verwenden will. Ob er diese weiter vermieten oder selber nutzen will, steht ihm in dieser Hinsicht nach einer rechtlich korrekt erfolgten Kündigung frei.
Ein Artikel von Rainer Fischer, Immobilienmakler München
Rainer Fischer ist über 25 Jahren seriöser Immobilienmakler in München. In diesem Zeitraum hat er mittlerweile 1.100 Immobilien erfolgreich verkauft. Mit seiner Expertise steht er Immobilienbesitzern professionell bei ihrem stressfreien Immobilien Verkauf zur Seite. Rufen Sie an: Tel: +49 89-131320.
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