Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, muss aus verschiedenen Gründen wissen, wie viel sie wert ist. Ein Wertgutachten ist ein relativ verlässliches Mittel, den monetären Wert zu bestimmen. Doch der Anlass, weshalb Sie ein Wertgutachten benötigen, bestimmt auch darüber, welche Art von Gutachten Sie benötigen und welche Kosten Sie dafür aufwenden müssen.
Vorab: Was ist eigentlich ein „Wertgutachten“?
Zunächst einmal ist ein Gutachten seiner Definition nach eine „begründete Stellungnahme eines Sachverständigen“ bzw. ein „meist in schriftlicher Form abgegebenes Urteil einer Fachperson“. Wird ein Gutachten zu einer Immobilie erstellt, beinhaltet es meist auch eine spezifische Angabe zum monetären Wert des Objekts bzw. eine Herleitung und Begründung des Werts und wird damit zu einem „Wertgutachten“.
Im Unterschied zu kostenlosen Immobilienbewertungen ist ein Wertgutachten für die Immobilienwertermittlung grundsätzlich mit Kosten verbunden, denn die Erstellung eines Wertgutachtens ist in der Regel aufwendig, eine bestimmte Form und spezifische Inhalte sind obligatorisch. Im Ergebnis macht ein Wertgutachten eine Aussage zum Verkehrswert einer Immobilie, also dem Preis, den die Immobilie zu einem gegebenen Zeitpunkt aller Voraussicht nach bei einem Verkauf am Markt erzielen würde.
Arten von Gutachten – für welchen Fall benötigen Sie welches Gutachten?
Welche Art von Gutachten, oder ob Sie überhaupt eines benötigten, hängt völlig ab von der Situation oder welches Ziel Sie gerade verfolgen.
- Möchten Sie einfach nur Ihre Immobilie verkaufen und benötigen einen umsetzbaren Preis, reicht in der Regel eine kostenlose Immobilienbewertung, z. B. durch einen Makler
- Wollen Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen und benötigen Sie dafür eine objektive Prüfung, kann ein Wertgutachten durchaus angezeigt sein
- Benötigen Sie eine Wertangabe, um den Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt zu erklären, benötigen Sie ein Wertgutachten
- Ebenfalls benötigen Sie ein Wertgutachten, wenn es bei einer Erbschaft oder einer Scheidung zu Differenzen kommt, die gerichtlich geklärt werden müssen
Grundlegend gilt: Sind Sie in einen Rechtsstreit involviert und benötigen Sie das Gutachten vor Gericht, muss es ein rechtssicheres Gutachten sein, erstellt von einem vereidigten Gutachter. Ansonsten genügt meist ein Kurzgutachten bzw. benötigen Sie überhaupt kein Gutachten, wenn lediglich der Wert z. B. für ein Verkaufsangebot festgestellt werden soll.
Hier die verschiedenen Fälle in einer Übersicht:
Ziel/Situation | Welche Art Gutachten? | Wo bekommen Sie es? |
|
Kurzgutachten, professionelle Wertermittlung, bedingt: Onlinebewertung |
Freier Gutachter, Immobilienmakler, Onlinetool |
|
Rechtssicheres Verkehrswertgutachten | Vereidigter Gutachter |
Kürzliche Echtzeit-Immobilienbewertungen
Adresse | PLZ | Jahr | Preis/qm | Typ | Datum |
---|---|---|---|---|---|
Am Sonnenhof, Starnberg-Söcking, Deutschland | 82319 | 1998 | 5.636,75 | Wohnung | 27.08.2024 |
Hainstraße | 9113 | 2000 | 1.271,54 | Wohnung | 27.08.2024 |
Buschstraße | 45701 | 1975 | 1.785,88 | Haus | 27.08.2024 |
Zelinkagasse | 1010 | 2000 | Wohnung | 27.08.2024 | |
Gerhart-Hauptmann strasse | 73760 | 1960 | 3.376,89 | Haus | 26.08.2024 |
Was kostet ein Wertgutachten?
Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten.
- Ein Kurzgutachten für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit geringem Umfang und der Angabe eines Verkehrswertes liegt in preislicher Hinsicht meist bei einem Betrag um die 500 €.
Es kann von freien Gutachtern oder Sachverständigen erstellt werden. - Für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, erstellt durch einen vereidigten Gutachter, muss man in der Regel 0,5 – 1 % des ermittelten Verkehrswerts kalkulieren. Ist das Gutachten sehr aufwendig, wie z. B. bei einer sehr großen oder renovierungsbedürftigen Immobilie, kann der Endpreis auch 1,5 % des Immobilienwertes erreichen.
Wie entsteht ein Wertgutachten und was steht eigentlich drin?
Ein Wertgutachten zielt letztlich darauf ab, auf einer verlässlichen Basis einen Marktwert bzw. einen erzielbaren Preis für die betrachtete Immobilie zu nennen.
Die Schritte, die der Gutachter dafür in der Regel vornimmt sind:
- Begehung der Immobilie und Sichtprüfung innen + außen
- Prüfung der Bausubstanz und anderer relevanter Bestandteile der Immobilie
- Ermittlung des Werts des Grundstücks
- Bewertung und Einordnung erkennbarer Schäden und Baumängel
In Kurzgutachten mit geringem Umfang werden einige Eckpunkte zur Immobilie angeführt und ein Verkehrswert genannt, jedoch wird nicht detailliert auf die geprüften Merkmale eingegangen. Für eine ausführliche Bewertung ist ein Vollgutachten angezeigt.
Bei Vollgutachten mit üblicherweise 20 – 30 Seiten Umfang mit detailliertem Textteil plus Fotodokumentation enthält der Text Berechnungen und umfangreiche Begründungen, wie der eingeschätzte Wert zustande kommt.
Standard für die Bewertung sind normierte Verfahren wie Vergleichswert-, Ertragswert oder Sachwertverfahren.
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf
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Rainer Fischer ist mehr 25 Jahre als seriöser Immobilienmakler in München engagiert und hat im Rahmen seiner Tätigkeit gut 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund der damit erreichten Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern seine sachkundige Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an.
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