Steuern zahlen beim Wohnungs- und Immobilienverkauf

Wann müssen beim Wohnungsverkauf Steuern gezahlt werden?

Wann müssen beim Wohnungsverkauf, bzw. Immobilienverkauf Steuern gezahlt werden?

Sie beabsichtigen eine Wohnung oder Haus zu verkaufen und fragen sich wie hoch die Steuern sein werden? Dann ist es wichtig zu wissen, wie viel Steuern Sie beim bezahlen müssen oder ob Ihnen Ihr Mehrerlös steuerfrei zur Verfügung steht oder ob eine Art Immobilien Gewinnsteuer anfällt.

Generell kann man zwei Gruppen unterscheiden: (für die beide der Paragraph 23 des Einkommenssteuergesetzes gilt)

a. Die Eigentumswohnung wurde selbst genutzt

Dann ist beim Wohnungsverkauf keine Steuer zu zahlen, wenn der Verkäufer im Jahr der Veräußerung und in den beiden Jahren davor ausschließlich selbst in der Wohnung gewohnt hat.

b. Die Eigentumswohnung war vermietet

In diesem Fall liegt die Spekulationsfrist bei 10 Jahre, normalerweise ab Kaufdatum. Wenn Sie also zum Beispiel nach 7 Jahren veräußern, müssen Sie den tatsächlichen Gewinn versteuern, wobei aus steuerlicher Sicht die geltend gemachte steuerliche Abschreibung zu Ihren Ungunsten berücksichtigt wird, als zusätzlich zu versteuern ist. Erzielen Sie also einen „Gewinn“ von Euro 50.000,- und haben einen Spitzensteuersatz von 30%, so nimmt Ihnen das Finanzamt € 15.000,- ab, € 35.000,- bleiben bei Ihnen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man nicht noch ein paar Jahre wartet, bis das Ganze steuerfrei ist. Manchmal ist jedoch der Verkaufspreis so lukrativ, dass man „die Kröte der Steuerlast“ schluckt und die Angelegenheit trotzdem abschließt. Dann ist die Immobilien Gewinnsteuer zu bezahlen.


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Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater, wenn Sie in den letzten Jahren bereits zwei oder drei Immobilien verkauft haben und noch ein Objekt verkaufen möchten. Hier kann die sogenannte Drei-Objektgrenze dazu führen, dass man als Privatperson in den gewerblichen Grundstückshandel rutscht und somit in die Gewerbesteuerpflicht. Da diese Grenzen nicht immer starr sind, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater für weitere Informationen.

Ich hoffe, diese kurze Zusammenfassung zum Thema Steuern zahlen beim Wohnungsverkauf war für Sie nützlich. Ich stehe Ihnen als Immobilienmakler und Fachmann für den Immobilienverkauf im Raum München gerne zur Verfügung.

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Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer, seit fast 25 Jahren als seriöser Immobilienmakler in München tätig, hat mittlerweile über 1.100 Immobilien erfolgreich verkauft. Anhand seiner Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern seine professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an. Rufen Sie ihn unter +49 89-131320.


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