[Word|PDF] Übergabeprotokoll & Vorlagen beim Wohnungsverkauf

Wohnungsübergabeprotokoll + Übergabe

 

Wird eine Wohnung verkauft, muss sie an den neuen Eigentümer übergeben werden. Damit auch nach der Übergabe alles nachvollziehbar ist und es nicht zu irgendwelchen Beschwerden über fehlende Dokumente o. ä. kommt und auch sonst alles glatt geht, empfiehlt es sich auch beim Wohnungsverkauf, ein Übergabeprotokoll mit den wichtigsten Informationen zur Übergabe zu führen. Was enthält ein zweckdienliches Wohnungsübergabeprotokoll für den Verkauf?

 

 

Wohnungsübergabeprotokoll Verkauf – Inhalt und Download [Word|PDF]

Für ein Wohnungsübergabeprotokoll für den Verkauf gibt es keine gesetzliche Regelung, was ein solches Protokoll beinhalten und wie es aufgebaut sein muss. Ein praxistaugliches Übergabeprotokoll für einen Verkauf sollte aber aufführen:

  • Adresse der Wohnung
  • Daten der bisherigen und der neuen Eigentümer
  • Datum der Übergabe
  • Die übergebenen Schlüssel und fehlende Schlüssel
  • Zählerstände Strom, Wasser, Gas …
    Dazu: Kundennummern bei Versorgungsunternehmen und entsprechende Zählernummern
  • Auflistung der übergebenen Dokumente
  • Datum und Unterschriften der beteiligten Parteien

 

Wohnungsübergabe Verkauf
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Übergabeprotokoll Wohnungsverkauf Word
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Unterschiedliche Übergabeprotokolle für Verkauf und Vermietung

Die Übergaben und damit auch die Übergabeprotokolle bei einem Wohnungsverkauf und bei einer Vermietung unterscheiden sich in der Praxis erheblich. Bei einer Vermietung ist es zweckmäßig, ein ziemlich genaues Protokoll zu führen, das die bestehenden Mängel detailliert aufführt. (Mehr dazu: Wohnungsübergabeprotokoll Vermietung). Beim Verkauf einer Wohnung braucht man in der Regel nicht mehr so viel Arbeit in ein Protokoll zu stecken und kann sich normalerweise auf einige wichtige Punkte beschränken.

Warum ist das so?

Grundlegend sind Übergaben bei Verkauf und Übergaben bei Vermietung unterschiedliche Vorgänge. Bei einem Verkauf wird die Wohnung, im Gegensatz zur Vermietung, bei der Übergabe in der Regel nicht mehr groß geprüft oder hinsichtlich Mängel untersucht. Das hat bei einem Verkauf alles schon lange vorher im Rahmen der Besichtigung und vor der Kaufentscheidung stattgefunden und gehört faktisch nicht zum Vorgang der Übergabe. Vielmehr ist die Reihenfolge:
1. Besichtigung, Prüfung, 2. Kaufentscheidung, 3. Vertragsunterzeichnung beim Notar und 4. Übergabe.

Wie bei sonstigen Kaufverträgen, wie beispielsweise dem Kauf eines Autos, gilt bei einem Wohnungskauf das Prinzip „Gekauft wie gesehen“. Das beinhaltet, dass der Verkäufer im Prinzip keine Gewährleistungspflicht mehr hat, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, außer dem Verkäufer sind evtl. versteckte Mängel oder arglistige Täuschung nachweisbar. Deshalb macht es auch wenig Sinn, bei der Übergabe noch detailliert Schäden und Mängel zu dokumentieren, weil der Käufer die Beseitigung von Mängeln oder Schadensersatz nachträglich sowieso nicht mehr einfordern kann.

 

Wie läuft die Übergabe bei einem Wohnungsverkauf?

 

  • Vor der Übergabe

Gewöhnlich ist der erste Schritt, dass sich Kaufinteressenten die Wohnung anschauen und sich ein detailliertes Bild von dem Kaufobjekt machen. Ein Kaufinteressent muss sich an diesem Punkt so informieren, dass er objektiv darüber entscheiden kann, ob er die Wohnung kaufen will oder nicht. Denn, entscheidet er sich für den Kauf, gilt das Prinzip „Gekauft wie gesehen“.

Entscheidet sich der Interessent für den Kauf, ist der nächste Schritt, die Finanzierung zu arrangieren und schließlich folgt der Vertragsabschluss beim Notar. Es folgt die Überweisung des Kaufpreises und der Käufer wird als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

 

  • Übergabe

Die Übergabe folgt normalerweise zeitnah nach Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer.

Im Wesentlichen bedeutet die Übergabe das Aushändigen der Wohnungsschlüssel sowie einer Reihe von Dokumenten. Zu den Dokumenten, soweit sie vorhanden sind, gehören u. a. Baubeschreibungen, Grundrisse, Energieausweis, Versicherungsverträge.

Ebenso sollte der neue Eigentümer noch in Details und Funktionen eingewiesen werden, die er evtl. noch nicht kennt. Wo sind die Telefon- oder Fernsehkabel? Wie funktioniert die Heizung? Wo sind Wasser- und Waschmaschinenanschluss etc.? Vorhandene Geräte oder Einbauten sollten erklärt werden und Garantiebelege, Lieferscheine und Rechnungen dazu übergeben werden.

 

  • Nachträgliche Forderungen an den ehemaligen Eigentümer

Es kommt durchaus vor, dass Käufer nach der Übergabe und mit der Zeit noch Mängel und Schäden feststellen, die sie vorher nicht gesehen haben. Wie sieht es dann noch aus mit Ansprüchen, die sie gegenüber dem vorherigen Eigentümer geltend machen können?

Grundsätzlich lassen sich solche Ansprüche dann nur noch schwer begründen oder durchsetzen. Denn dem Käufer wurde bei der Besichtigung vor dem Kauf die Gelegenheit eingeräumt, sich über die Wohnung zu informieren und sich ein Bild zu machen über den Zustand und bestehende Mängel. Beim Kauf hat er dann nach dem Prinzip „Gekauft wie gesehen“ zugestimmt, die Wohnung inklusive  der bestehenden Schäden zu kaufen. Das ist höchstens dann anfechtbar, wenn im Kaufvertrag explizit etwas anderes vereinbart ist.

In der Regel gibt es deshalb, zumindest bei offensichtlichen Schäden, keine Ansprüche auf Behebung oder Schadensersatz durch den Verkäufer. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn die Mängel (vorsätzlich) versteckt waren und man diese als durchschnittlicher Käufer bei der Besichtigung nicht erkennen konnte. Ganz ausgeschlossen ist jedoch selten etwas. Im Fall des Falles lohnt es sich eventuell, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

 

Als Immobilienmakler für München stehe ich Ihnen natürlich gerne bei Ihrem Wohnungsverkauf in München und Umgebung zur Seite. Meine Betreuung beginnt mit einer präzisen Wertermittlung und Beratung, setzt sich fort mit der Entwicklung und Durchführung der Verkaufsstrategie und reicht bis zur abschließenden Beurkundung beim Notar und Wohnungsübergabe. Auch nach dem Verkauf stehe ich für Fragen, die sich noch nachträglich aus dem Verkauf ergeben, zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Über 25 Jahre ist Rainer Fischer nun als seriöser Immobilienmakler in München tätig. In diesem Zeitraum hat er mehr als 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien-Verkauf. Rufen Sie ihn an: Tel. +49 89-131320 oder senden Sie über unsere Kontakt Seite eine Mail.


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