Hausübergabeprotokoll – Unklarheiten und Streitigkeiten vorbeugen
Läuft der Mietvertrag aus, geht das gemietete Haus zurück an den Vermieter. Bisweilen kommt es dann auch zu Unstimmigkeiten. Denn oftmals ist nicht so ganz klar, ob dieser oder jener Schaden im oder am Haus durch den Mieter verursacht wurde, oder ob dieser schon zuvor bestand. Aber auch hinsichtlich der Energiekosten oder der Anzahl von Schlüsseln kann es verschiedene Sichtweisen geben, die mitunter sogar rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.
Um einer solchen Entwicklung von vorne herein den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollte man bei der Übergabe eines vermieteten Hauses, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Hausübergabeprotokoll anfertigen, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Denn so hat man einen Nachweis darüber, welche Schäden schon vorher da waren und welche nicht. Ebenso kann man anhand der Eintragungen von Zählerständen den Energieverbrauch nachvollziehen und man weiß über den Verbleib der verschiedenen Schlüssel Bescheid usw. So kann man wirksam Streitigkeiten vorbeugen – oder man hat für den Fall des Falles ein Dokument mit Beweischarakter zur Hand.
Hausübergabeprotokoll Vermietung – Inhalt und Muster-Download [Word|PDF]:
Analog zur Übergabe einer Eigentumswohnung gibt es auch für ein Hausübergabeprotokoll keine gesetzliche Richtlinie darüber, wie ein solches Protokoll aussehen muss. Man kann es also praktisch frei gestalten. Allerdings sollten bestimmte Punkte enthalten sein, damit es zweckdienlich ist, wie:
- Name der Anwesenden: Vermieter, Mieter, bevollmächtigte Vertreter oder Zeugen
- Übergabedatum
- Straße und Ort des Mietobjektes
- Einzelheiten zum Zustand des Hauses sowie festgestellte Mängel (Beschädigungen an Fenstern, Türen, an Wänden oder Tapete, an Teppichen, Böden, elektrischen Leitungen oder Geräten, an Heizungen, Toiletten oder Wasserhähnen, etc.). Schäden sollte man immer mit Fotos dokumentieren.
- Falls vorhanden: Notizen zur Ausstattung des Hauses und zum Zustand
Falls angezeigt:
- Absprachen zu Schönheitsreparaturen (wer, wann, wie)
- Vereinbarungen zu Kostenübernahmen
- Zählerstände für Strom, Heizung, Wasser
- Schlüssel, Anzahl und ob sie ebenfalls übergeben worden sind
- Mietkaution, Höhe und Rückzahlung
- Nachfristsetzung (Zeit, die der Mieter zur Verfügung hat, um die Schäden ohne rechtliche Folgen zu beheben)
Die Besichtigung
Wenn Vermieter und Mieter das Haus nun gemeinsam begehen und protokollieren, was sie vorfinden, müssen sie natürlich genau hinschauen und objektiv notieren, was sie vorfinden. Denn hiervon ist abhängig, welche Schäden behoben werden müssen und ob evtl. Schadensersatzleistungen durch den Mieter zu zahlen sind.
Auf die folgenden Punkte sollte man dabei genau achten:
- Welche Schäden sind an Fußböden oder an Wänden erkennbar?
- Fenster: Sind sie frisch gestrichen oder abgenutzt?
- Türen und Fenster: Schließen sie vollständig?
- Fließen in Küche oder Bad: Wurden sie angebohrt oder stark beschädigt? Wo? Wie viele Bohrlöcher?
- Bad, Toilette, Badewanne, Waschbecken, Dusche, Toilette: Gibt es Sprünge in der Keramik? Wo?
- Elektrische Geräte: funktionieren sie einwandfrei?
- Heizungen und Wasserhähne: Funktionieren sie? Weisen sie Defekte auf?
- Keller: Ist der Keller leergeräumt?
- Zählerstände für Strom, Wasser etc.
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf
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Über 25 Jahre ist Rainer Fischer als Immobilienmakler in München tätig und hat in diesem Zeitrahmen mehr als 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung gibt er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe bei ihrem stressfreien Immobilien-Verkauf an. Rufen Sie ihn an: Tel. +49 89-131320.
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