Was ist eine Eigentümerversammlung genau und wofür braucht man sie?
Die Eigentümerversammlung besteht aus allen Parteien, welche Anteile an einem gemeinschaftlichen Eigentum haben, etwa eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus. Sie ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Sinn und Zweck der Eigentümerversammlung ist, dass die Gemeinschaft der Miteigentümer alle gravierenden Entscheidungen bezüglich Ihres Gemeinschaftseigentums und Ihres Miteinanders treffen.
Zum gemeinschaftlichen Eigentum können z.B. der Garten, das Treppenhaus, das Dach oder die Räume im Keller und Speicher der Immobilie gehören. Die Eigentümerversammlung bestimmt einen Hausverwalter, welcher im Auftrag und Namen aller Eigentümer handelt. Damit soll einerseits die Neutralität bei der Verwaltung der Immobilie gewahrt werden, andererseits wird die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Interessen durch einen Fachmann gewährleistet.
Einberufung und Ablauf der Eigentümerversammlung
Mindestens einmal jährlich muss der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen. Alle Miteigentümer müssen rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vorher, schriftlich zu diesem Termin eingeladen werden. Die Einladung muss zudem eine Tagesordnung enthalten, auf welcher alle zur Abstimmung stehenden Themen aufgeführt sind. An der Eigentümerversammlung kann jeder Miteigentümer entweder selbst teilnehmen oder per Vollmacht einen Stellvertreter schicken. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Der Verwalter übernimmt die Leitung der Eigentümerversammlung und lässt zu Beginn einen Schriftführer aus den Reihen der Miteigentümer wählen, welcher das Protokoll über die gefassten Beschlüsse führt.
Stimmenverteilung in der Eigentümerversammlung
Der Gesetzgeber sieht das Pro-Kopf-Prinzip vor, d.h. jeder Miteigentümer hat eine Stimme. In vielen Fällen verständigt sich die Eigentümergemeinschaft aber auf eine Stimmenverteilung in Abhängigkeit der Fläche oder des Werts der einzelnen Eigentumsanteile. Eine solche Vereinbarung muss in jedem Fall mehrheitlich beschlossen und schriftlich festgehalten werden. Die Eigentümerversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Stimmanteile anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Verwalter einen neuen Termin bestimmen. An diesem Termin gilt die Eigentümerversammlung auch dann als beschlussfähig, wenn weniger als 50 % der Stimmanteile anwesend sind.
Wer eignet sich als Hausverwalter?
Als Hausverwalter eignen sich Fachleute mit viel Erfahrung in der Immobilienbranche wie z.B. Makler.
Sie haben noch Fragen rund um die Verwaltung von Immobilien oder speziell zum Thema Eigentümerversammlung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie kompetent und zuverlässig. Tel. +49 89-131320
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
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Rainer Fischer, seit fast 25 Jahren als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig, hat etwa 1.100 Immobilien erfolgreich verkauft. Anhand seiner Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe für den stressfreien Immobilienverkauf an. Rufen an: Tel. +49 89-131320.
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