[Word|PDF] Übergabeprotokoll & Vorlagen beim Hausverkauf

Nach dem erfolgreichen Verkauf eines Hauses steht an letzter Stelle die Übergabe an den neuen Eigentümer. Grundsätzlich sollte man bei der Übergabe an den neuen Eigentümer ein Übergabeprotokoll Hausverkauf führen und einige wichtige Eckdaten schriftlich festhalten. Denn das sorgt für die nötige Sicherheit, dass auch hinterher alles nachvollziehbar ist. Man weiß, ob bestimmte Dokumente übergeben sind oder ob noch etwas aussteht, und man kann im Notfall aufs Protokoll verweisen.

Alle wichtigen Informationen zur Immobilienübergabe finden Sie in unserem Artikel: Haus- oder Wohnungsübergabe – Was Sie direkt nach Verkauf oder Vermietung im Auge behalten müssen

Hand mit Stift und Checkliste

Unterschied zwischen Übergabeprotokoll bei Verkauf und Vermietung

Im Gegensatz zur Übergabe bei einer Vermietung muss ein Hausübergabeprotokoll bei einem Verkauf aber normalerweise nicht bis ins kleinste Detail geführt werden. Insbesondere ist es nicht nötig, das ganze Haus noch einmal zu begehen und den Zustand und die Mängel überaus akkurat zu protokollieren, da man Schadensersatz oder Behebung der Mängel ohnehin nicht mehr einklagen kann. Warum? Für Immobilienkäufe gilt das Prinzip „Gekauft wie gesehen“, wie sonst auch bei alltäglichen Kaufverträgen, z. B. dem Autokauf. Die Prüfung des Objekts inkl. Feststellung von Mängeln etc. hat man bei einem Verkauf schon vorher im Rahmen der Besichtigung vorgenommen und normalerweise weiß ein Käufer damit beim Kauf, worauf er sich einlässt. Nachherige Schadensersatzforderungen sind damit weitgehend ausgeschlossen, außer evtl. bei versteckten Mängeln oder arglistiger Täuschung. Das verhält sich bei der Vermietung eines Hauses natürlich anders (Mehr dazu: Übergabeprotokoll Hausvermietung).

Bei der Übergabe nach einem Hausverkauf braucht es in der Regel kein riesiges Protokoll und man kann sich auf ein paar wichtige Punkte beschränken.

 

Hausübergabeprotokoll Verkauf – Inhalt und Download [Word|PDF]

Inhalt und Aufbau eines Hausübergabeprotokolls sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sind daher die verschiedensten Ausführungen denkbar. Damit ein Übergabeprotokoll aber seine Aufgabe erfüllten kann, sollte es die folgenden Punkte abdecken:

  • Hausadresse
  • Daten bisherige und neue Eigentümer
  • Übergabedatum
  • Anzahl übergebene Schlüssel, fehlende Schlüssel
  • Zählerstände Strom, Wasser, Gas, Öl
    Dazu: Kundennummern bei Versorgungsunternehmen und jeweilige Zählernummern
  • Auflistung von Gütern im Haus, die der Käufer neben dem Haus vom Verkäufer übernimmt (z. B. Ölmenge im Heizungstank + hierfür geschuldeter Geldbetrag)
  • Daten über laufende Dienstleistungen (Müllabfuhr, Kabelanschluss, Telefon etc.). Bis wann muss der Vorbesitzer die Kosten dafür noch entrichten?
  • Liste aller übergebenen Dokumente
  • Datum und Unterschrift der beteiligten Parteien

 

Hausübergabe Verkauf
Download Übergabeprotokoll Hausverkauf PDF

Übergabeprotokoll Hausverkauf Word
Download Übergabeprotokoll Hausverkauf WORD

 


Hausübergabe – üblicher Ablauf

  • Im Vorfeld

Vor der Übergabe stehen natürlich die Schritte, die zum Verkauf führen und der Verkauf selbst. Die Kaufinteressenten besichtigen das Haus und machen sich so ausführlich wie nötig ein Bild vom Kaufobjekt, so dass sie objektiv über einen Kauf entscheiden können, denn es gilt, wie oben gezeigt, das Prinzip „Gekauft wie gesehen“.

Nach der Kaufentscheidung arrangiert die Käufer die Finanzierung und man kann zur Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar voranschreiten. Ist der Vertrag unterschrieben, muss der Käufer den Geldbetrag für das Haus überweisen. Hat er auch Notar und Grunderwerbssteuern gezahlt, dann kann er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

  • Übergabe

In der Regel findet die Übergabe statt kurz nachdem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. 

Bei der Übergabe nach einem Hausverkauf geht es hauptsächlich darum, die Schlüssel und noch nicht ausgehändigte Dokumente zu übergeben sowie den neuen Eigentümer in die Eigenheiten des Hauses oder in vorhandene Gerätschaften einzuweisen, soweit das noch nicht geschehen ist.

Was die Dokumente angeht, so sollten am Ende der Übergabe alle Unterlagen wie Bauzeichnungen, Grundrisse, Baubeschreibungen, statische Berechnungen, Dokumente zur Heizanlage, Abnahmeprotokolle, Energieausweis, Versicherungsunterlagen und sonstige Unterlagen wie z. B. zu Untersuchungen zu Abwasserleitungen usw. übergeben sein.

Der neue Eigentümer sollte wissen, wo bestimmte Kabel, wie z. B. für Internet und Telefon verlaufen. Er sollte wissen, wie hausinterne Geräte funktionieren, wo Wasser- und Waschmaschinenanschlüsse sind und wie die Heizanlage funktioniert. Dazu gehört auch die Übergabe der zugehörigen Bedienungsanleitungen, Rechnungen, Lieferscheine, Garantiebelege und evtl. Handwerkerrechnungen.

  • Forderungen an den Verkäufer nach der Übergabe

Meist ist die Sache mit Übergabe gelaufen und alle sind glücklich. Doch manchmal stellen die neuen Eigentümer auch noch nachträglich Schäden fest, die ihnen vorher nicht aufgefallen sind. Wie sieht es dann aus mit Ansprüchen gegenüber dem alten Eigentümer?

In der Regel ist mit der Übergabe der Verkauf abgeschlossen und der neue Eigentümer hat gegenüber dem alten Eigentümer keinerlei Ansprüche mehr. Denn bei der Besichtigung konnte er sich ein umfangreiches Bild über das Haus machen und hat dann das Haus „gekauft wie gesehen“. Mit dem Kauf hat der Käufer zugestimmt, das Haus inklusive der bestehenden Mängel zu erwerben; es sei denn, es war im Kaufvertrag etwas davon Abweichendes vereinbart.

Das gilt normalerweise immer, es sei denn, es gibt tatsächliche versteckte Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer Besichtigung nicht entdecken könnte, wie undichte Gasleitungen, nicht sichtbare und verrostete Stahlträger, im Gebäude verbautes Asbest etc. Oder der Verkäufer hat den Käufer evtl. anderweitig arglistig getäuscht. Dann könnte der Käufer tatsächlich Schadensersatz geltend machen oder die nachträgliche Beseitigung der Mängel verlangen, oder im Extremfall sogar vom Kaufvertrag zurücktreten.

Gerne höre ich von Ihnen, wenn Sie Ihr Haus in München und Umgebung verkaufen möchten. Wir übernehmen alle Schritte von der Bewertung, dem Verkauf bis zur Übergabe.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Zu mir, Rainer Fischer: Seit 1992 arbeite ich im Immobiliensegment und konnte in dieser Zeit über 1.100 Immobilien verkaufen. Gerne ünterstütze ich Sie bei Ihren Kauf- oder Verkaufsbemühungen im Raum München. 


WEITERE EMPFEHLUNGEN


Bilder: Robert Kneschke – stock.adobe.com + eigene

3.9/5 - (45 votes)