Haus verkaufen oder behalten bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung ist der Umgang mit dem gemeinsamen Wohnhaus manchmal problembehaftet oder emotional. Mögliche Lösungen wie der weitere gemeinsame Besitz des Hauses, Übernahme des Hauses durch einen der Ehepartner, gemeinsamer Verkauf oder eine Teilungsversteigerung stehen im Raum. Welche Möglichkeit zu wählen ist, hängt natürlich stark von den individuellen Bedingungen ab.

Mitunter sind Wohnhäuser bei Scheidungen auch noch mit einem Kredit belastet. Lesen Sie daher auch: Hausverkauf trotz Kredit

Wie geht man mit dem Hausverkauf nach einer Scheidung um.

Wie man im Fall einer Scheidung mit dem Thema umgehen kann

Im Gegensatz zur Eigentumswohnung werden Häuser von Familien eigentlich immer unter einem langfristigen Gesichtspunkt erworben. Kinder werden darin großgezogen, der Garten angelegt, die Räume werden kreativ gestaltet, oft hat man Freunde und Bekannte im Umfeld oder sie kommen zu Besuch, – umso härter ist es dann, wenn eine Scheidung ansteht und man darüber reden muss, wie es mit dem Wohnhaus weitergeht.

Dieser Artikel soll einige Aspekte beleuchten, was man mit dem gemeinsamen Haus tun kann und auch wie man dabei genau vorgeht. Hier sind Antworten auf die Frage: Haus verkaufen oder behalten bei einer Scheidung?

Problem Nummer 1: Misstrauen

Wenn es um die Scheidung geht, dann ist „Schluss mit lustig“. Oft verwandeln sich nette Paare in Streithähne, die mit allen Kniffen und Tricks arbeiten. Auch wenn dies nicht so ist, der Umstand der Trennung bewirkt immer ein gewisses Misstrauen gegenüber dem anderen. Daher sollte jede Aktion gemeinsam gestartet und vollzogen werden. Beispiel: Eine Seite überlegt, einen Immobilienmakler für eine Immobilienbewertung und für den Verkauf zu engagieren. Sie sollte dies nie alleine tun, sondern diesen Vorschlag mit der anderen Partei besprechen und den Makler auch gemeinsam aussuchen. Gemeinsam aussuchen, einen gemeinsamen ersten Termin mit dem Makler, gemeinsam Auftragsvergabe, etc. – ein solches Vorgehen gibt beiden Parteien das Gefühl nicht übers Ohr gehauen zu werden und das ist bei einem Hausverkauf aufgrund einer Scheidung notwendig. Sie können oder müssen sich eventuell schon von einem Anwalt beraten lassen, aber lassen Sie es nicht so weit kommen, dass von Anwaltskanzlei zu Anwaltskanzlei über Ihren Hausverkauf kommuniziert wird. Machen Sie es direkt und bleiben Sie offen und in Kontakt (auch wenn die Stimmung etwas anderes sagt).

Das Haus gemeinsam behalten

Wenn das Haus trotz Scheidung nicht verkauft werden soll, kann eine der beiden Parteien eventuell darin gegen eine anteilige Mietzahlung wohnen bleiben oder das Anwesen wird sozusagen fremd vermietet. Zumeist funktioniert dies aber nicht sehr gut. Man könnte die Ansicht vertreten, dass mit dem Ende der immateriellen Gemeinsamkeit (der Ehe) auch die materiellen Dinge vollständig aufgeteilt werden sollten. Es wäre sicher richtig, auch wenn andere Zahlungen (z.B. Unterhalt) weiter laufen könnten.

Ein Ehepartner übernimmt das Haus

Will einer der Ehepartner das Haus bei Scheidung übernehmen und eben nicht verkaufen, so ist natürlich das heikelste Thema, der Wert der Immobilie. Der Ehepartner der auszieht will natürlich einen möglichst hohen Preis erzielen und will auch aus allen Darlehensverpflichtungen herauskommen. Wenn man sich über den Preis nicht einigen kann, könnte ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen die Lösung sein.

Das Haus bei Scheidung gemeinsam verkaufen

Auch hier geht es zuerst um den Wert der Immobilie. Sie können einen Gutachter oder/und einen Makler gemeinsam beauftragen. Bei Darlehen sollten Sie auch hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung mit der Bank sprechen. Für übergreifende Informationen zum Thema lesen Sie unseren Artikel: Hausverkauf

Die Teilungsversteigerung

Können sich beide Ehegatten nicht einigen, kann man einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Dies ist in Zeiten guter Nachfrage nicht immer die schlechteste Lösung und jeder der beiden Parteien kann beim Verkauf auch für seinen Anteil mitbieten. Bitte fragen Sie Ihren Anwalt, ob das in Ihrem Fall und zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist. Das Ganze läuft dann über das Gericht, was natürlich auch Kosten verursacht. Aber manchmal ist es einfach die bestmögliche Lösung, um bei einer Scheidung das Haus zu verkaufen.

Unterlagen für den Hausverkauf bei Scheidung

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammensammeln oder bestellen:

  • Energieausweis
  • Grundrisspläne und Ansichten
  • Lageplan
  • Grundbuchauszug
  • ggfs. Teilungserklärung (falls nicht real geteilt)
  • Aufstellung monatlicher Nebenkosten
  • ggfs. gemeinsam unterschriebener Maklervertrag
  • Darlehensunterlagen
  • Baubeschreibung
  • Übersicht Renovierungen
  • Exposé

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Immobilienmakler für den Hausverkauf bei Scheidung benötigen. Ich komme auch gerne für einen unverbindlichen Besichtigungstermin bei Ihnen vorbei, wenn beide anwesend sind.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer, seriöser Immobilienmakler im Raum München seit über 25 Jahren, hat Erfahrung im Immobilienvertrieb aus mehr als 1.100 Verkäufen. Für Immobilieneigentümer steht er gerne zur Verfügung, um bei einem stressfreien Immobilienverkauf zu unterstützen. Kontakt: +49 89-131320.


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