Erbpacht Erfahrungen

Erbpacht Erfahrungen 2

Dieser Artikel beschäftigt sich mit Erbpacht Erfahrungen, also damit was Erbbauberechtigte mit ihren Immobilien erfahren haben und ist gültig für den Großraum München.

 

Erbpacht Erfahrung 1 – Alles normalerweise kein Problem

Ist eine Immobilie erworben und bezogen, hört man so gut wie nie Klagen. Der Erbbaurechtsgeber tritt eigentlich nie auf den Plan. Selbstverständlich kommen gewöhnlich alle paar Jahre die Erhöhungen der monatlichen Erbpacht, aber das war einem als Käufer ja bekannt und diese Anpassungen sind ja vorhersehbar.

 

Erbpacht Erfahrung 2 – der Weiterverkauf

In Zeiten ordentlicher Nachfrage stellt der Weiterverkauf nicht unbedingt ein Problem dar, wenn der Erbbaurechtsgeber die Kirche, der Staat, die Gemeinde, eine Brauerei oder Ähnliches ist. Das Vorgehen ist in diesen Fällen normalerweise unproblematisch, wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat. Bitte hierzu meinen Artikel „Tipps Verkauf Erbpachtimmobilien“ lesen. Da stehen wichtige Punkte drin. Sollte der Erbbaurechtsgeber eine Privatperson sein, so sollten Sie sich einen erfahrenen Erbpachtmakler suchen. Da kann der Verkauf zuweilen Schwierigkeiten bereiten, bzw. eigentlich nicht der Verkauf, sondern die Finanzierung.

 

Erbpacht Erfahrung 3 – Erweiterung des bestehenden Gebäudes

Wünscht der Erbbauberechtigte eines Hauses das Gebäude von beispielsweise 110 m² Wohnfläche auf 160 m² zu erweitern, so ist er hier von der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers abhängig. Hier kann es sein, dass der Erbbaurechtsgeber die Genehmigung nur erteilt, nachdem eine vollkommen neue Kalkulation des Erbpachtzinses erfolgt ist. Das kann dann so teuer sein, dass es sich überhaupt nicht lohnt.

 

Erbpacht Erfahrung 4 – den Erbbaurechtsvertrag lesen

Nicht jeder Erbbaurechtsvertrag ist gleich und manchmal finden sich vogelwilde, aber gültige Formulierungen in diesen Verträgen. Hier ein paar Beispiele, was ich selbst erlebt habe:

a. die Immobilie kann generell nicht finanziert werden;
b. beim Weiterverkauf hat der Erbbaurechtsgeber ein Vorkaufsrecht zum reinen Gebäudewert. In dem mir bekannten Fall hätte der Eigentümer € 600.000,- am freien Markt erzielen können, der Erbbaurechtsgeber hätte aber dabei mit € 85.000,- vorkaufen können. Ein Verlust also von € 515.000,-;
c. keine Abfindung nach Zeitablauf;
d. obwohl die Laufzeit des Vertrages 99 Jahre war, gab es einen Paragrafen, der beinhaltete, dass nach 50 Jahren der Erbbaurechtsgeber zu einem relativ günstigen Preis rückkaufen kann (den Heimfall vorzeitig auslösen)
Man muss hier nicht panisch werden, sollte aber den Erbbaurechtsvertrag einfach nur gut lesen.


Restlaufzeit Erbpachtvertrag – Verpassen Sie nicht den spätesten Zeitpunkt für den optimalen Verkauf!

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Dies war ein kleiner Auszug aus den Erbpacht Erfahrungen, den ich mit Kunden oder Interessenten gemacht habe.

Wenn Sie Ihre Erbpachtimmobilie im Raum München verkaufen möchten, so rufen Sie mich doch einfach für einen unverbindlichen Beratungstermin an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Website.    

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit guten 25 Jahren als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig. In diesem Zeitraum hat er über 1.100 Immobilien, darunter auch viele Erbpachtimmobilien, verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen bietet er Immobilienbesitzern seine professionelle Hilfe beim stressfreien Immobilienverkauf an. Rufen Sie ihn an Tel. +49 89-131320.


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