Ein Wohnungsverkauf bringt jede Menge Hürden und Herausforderungen mit sich. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, so dass der Verkauf reibungslos klappt und Sie nicht viel Geld verschenken? Fünf Fragen, auf die Sie die Antwort kennen sollten.
Frage 1: Wieviel ist Ihre Wohnung wert?
Wollen Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, ist eine akkurate Immobilienbewertung einer der Grundsteine für den Verkaufserfolg. Sie müssen eine gute Vorstellung davon haben, wieviel die Wohnung, die Sie verkaufen wollen, wert ist. Denn darauf baut alles andere auf. Verlangen Sie einen unpassenden Preis, verschenken Sie entweder Geld oder Sie finden keine echten Kaufinteressenten, je nachdem.
Bei der Preisbewertung einer Wohnung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Mit der wichtigste ist die Lage, Eigentumswohnungen in gefragten Innenstadtlagen sind meist deutlich teurer als in Randlagen oder in ländlichen Gebieten. Bedeutend für den Preis sind aber selbstverständlich auch die Qualität, der Zustand oder das Baujahr. Andere wertmindernde oder wertsteigernde Faktoren muss man individuell feststellen und in die Wertermittlung miteinbeziehen. Eine grundlegende Vorstellung über den Wert der eigenen Wohnung können Sie zum Beispiel bekommen, wenn Sie einen Blick in offizielle Statistiken werfen. Vielerorts gibt es die Jahresberichte von lokalen Gutachterausschüssen, die entsprechende Daten liefern.
Frage 2: Welche Unterlagen brauchen Sie?
Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen und Dokumente. Bei einem Wohnungsverkauf brauchen Sie zum Teil auch andere Dokumente als z. B. bei einem Hausverkauf. Diese Unterlagen sollten am besten schon zu Beginn der Verkaufsanstrengungen vorliegen, damit Sie hinterher keinen Stress damit haben. Grundsätzlich benötigen Sie Folgendes:
- Grundrissplan inkl. Maßangaben
- Wohnflächenberechnung
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Teilungserklärung
- Flurkarte/Lageplan
- Baubeschreibung (falls vorhanden)
- Urkunde der Brandversicherung (Kopie)
- Beschlusssammlung der WEG
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen (jährliche Protokolle)
- Letzte Wohngeldabrechnung mit Rücklagenübersicht
- Aktueller Wirtschaftsplan
- Rücklagenübersicht
- Energieausweis
- Mietvertrag (falls vermietet)
Frage 3: Wie gehen Sie vor bei der Vermarktung und bei der Interessentenauswahl?
Der Verkauf einer Eigentumswohnung sollte immer einer professionellen Vermarktungsstrategie folgen, damit er ein Erfolg wird und dabei alle Risiken und Potenziale berücksichtigt werden.
Fotos und Exposé
Die Vermarktung beginnt in der Regel mit der Erstellung eines ansprechenden Exposés und der Erstellung guter Fotos. Für gute Fotos sollte man nicht unbedingt ein Handy verwenden, sondern eher eine gute Weitwinkelkamera; die Fotos an einem schönen Tag bei gutem Wetter schießen, auch bei Innenaufnahmen auf ausreichende Helligkeit achten etc. Für Exposés kann man z. B. auf Internetportalen bei den Wohnungsangeboten umschauen und sich an guten, gefälligen Exposés orientieren.
Verkaufswerbung
Dann wird man die Wohnung auf den einschlägigen Internetportalen wie immobilienscout24.de, immonet.de, immowelt.de usw. einstellen oder in lokalen Zeitungen, die von der gewünschten Zielgruppe gelesen werden und die dafür in Frage kommen, inserieren. Immobilienmakler verfügen evtl. über Karteien mit qualifizierten Interessenten, die sie direkt kontaktieren können.
Ist das Verkaufsangebot ansprechend aufgesetzt und ist der Angebotspreis marktgerecht, werden sich normalerweise Interessenten auf eine Anzeige hin melden. Melden sich keine oder nur wenige Interessenten, ist vermutlich etwas mit dem Angebotspreis verkehrt oder die Immobilie ist vielleicht nicht in einem verkaufsfähigen Zustand und benötigt evtl. eine Renovierung.
Besichtigungen und Käuferwahl
Mit den Interessenten, die sich melden, werden Sie einen Termin für die Besichtigung der Wohnung abmachen und die Besichtigung durchführen. Je nachdem, wie viele Interessenten jetzt wirklich am Kauf interessiert sind, werden Sie unterschiedlich fortfahren.
Gibt es nur einen echten Interessenten, werden Sie natürlich versuchen, mit diesem den Kauf abzuschließen. In größeren Städten, wie Berlin, Hamburg, München etc. ist es aber oft so, dass für eine Wohnung mehrere, wenn nicht viele ernsthafte Interessenten ankommen. Dann gibt es beispielsweise die Möglichkeit des Bieterverfahrens, wobei der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Als Verkäufer haben Sie aber auch die Möglichkeit, nach persönlicher Sympathie zu entscheiden, wem Sie die Wohnung verkaufen möchten. Hier gibt es also eine gewisse Entscheidungsfreiheit darüber, wie Sie als Verkäufer agieren möchten.
Allerdings, wem auch immer Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, Sie sollten es nie unterlassen, zuverlässig die Bonität des Käufers festzustellen. Der Käufer, der zuerst eine aktuelle Finanzierungszusage seiner Bank vorweisen kann, ist normalerweise der geeignetste Kandidat. Mit Interessenten, die keine Finanzierungszusage vorzeigen können, werden Sie in der Regel den Verkaufsvorgang nicht einleiten.
Frage 4: Wie läuft der Notartermin ab?
Laut Gesetz muss jeder Immobilienverkauf, auch wenn es darum geht, eine Eigentumswohnung zu verkaufen, über einen Notar erfolgen. Der Notar hat die Aufgabe, zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln und den Kaufvertrag zu entwickeln. Normalerweise erhält man den Kaufvertrag vorab, um ihn zu lesen und die Inhalte zur Kenntnis zu nehmen. Beim Notartermin selbst wird der Vertrag nochmals laut vorgelesen. Bei gegenseitigem Einverständnis kann der Vertrag dann unterzeichnet werden, was den eigentlichen Eigentumsübergang einleitet.
Der Notar wird dann beim Grundbuchamt zunächst eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, die dem Käufer die Immobilie bis zur eigentlichen Eintragung schon einmal sichert. An diesem Punkt ist der Wohnungsverkauf prinzipiell erfolgt und es können dann die Kaufpreiszahlung und die Übergabe der Immobilie erfolgen.
Frage 5: Was müssen Sie über die Wohnungsübergabe wissen?
Nach dem Verkauf muss die Immobilie für die Übergabe bereit sein wie im Kaufvertrag vereinbart, normalerweise im „besenreinen Zustand“. Sie treffen sich also mit dem Käufer zur Übergabe, bzw. wurde ein Immobilienmakler beauftragt, wird dieser diese Aufgabe übernehmen. Dem Käufer werden dabei die Schlüssel und noch fehlende Dokumente übergeben.
Meist ist die Übergabe unproblematisch. Jedoch sollte man bei der Übergabe auch ein Wohnungsübergabeprotokoll führen, das aufführt, was übergeben wurde. Dazu zählen Schlüssel, Dokumente aber auch Zählerstände von Strom-, Gas- oder Wasserzähler.
Woran Sie ebenfalls denken müssen, ist, die Hausverwaltung vor der Übergabe rechtzeitig zu informieren, sodass diese über den neuen Eigentümer/Bewohner Bescheid weiß.
Als Immobilienmakler für München stehe ich Ihnen natürlich gerne bei Ihrem Wohnungsverkauf im Raum München zur Seite. Meine Betreuung beginnt mit einer präzisen Wertermittlung und Beratung, Entwicklung und Durchführung der Verkaufsstrategie und reicht bis zur abschließenden Beurkundung beim Notar. Auch nach dem Verkauf stehe ich für Fragen, die sich noch nachträglich aus dem Verkauf ergeben, zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf
Telefon +49 89-131320
Über 25 Jahre ist Rainer Fischer als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig und hat in diesem Zeitraum mehr als 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern seine professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien-Verkauf an. Rufen Sie ihn an: Tel. +49 89-131320 oder senden Sie eine E-Mail.
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