Wer in München und Umgebung Eigentümer eines Grundstücks ist, das er verkaufen möchte, könnte vor der Frage stehen, was er hierzu alles berücksichtigen muss. Diese Checkliste soll ein paar Tipps zu den verschiedensten Punkten geben, die mit dem Verkauf eines Grundstücks zusammenhängen.
1. Der korrekte Verkaufspreis
Eigentlich kommt dieser Punkt viel später in meiner Checkliste, einfach deshalb, weil zuvor andere Dinge zu klären sind. Ich gebe hier schon mal zwei Orientierungswerte:
(1) Der Gutachterausschuss München gibt in seinem letzten Jahresbericht bei Grundstücken, für mittlere und gute Wohnlagen, die mit Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser bebaut werden, für 2020 die Richtwerte von € 2.100,- pro m² bzw. € 2.700,- € pro m² heraus.
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2. Bebaubarkeit
Es kann völlig falsch sein, das Grundstück, das man verkaufen möchte, einfach so zu inserieren, ohne die Bebaubarkeit abgeklärt zu haben. Meine ehrliche Meinung dazu ist, dass beim Grundstücksverkauf eigentlich ein auf diesen Verkauf spezialisierter Makler ran muss. Warum? Ein Grundstück mit Altbestand ist wie eine Art unbeschriebenes Blatt. Ein Profi kann oft erreichen, dass aus einem Doppelhaus ein Dreispänner (3 Reihenhäuser) wird und dies bedeutet vielleicht einen um € 120.000,- höheren Verkaufspreis oder anders herum formuliert: Macht man Fehler, verliert man tatsächlich Geld. Dies ist bei anderen Immobilien, wie z. B. Eigentumswohnungen nicht so extrem.
Hierzu ein Beispiel: Der Verkäufer eines Grundstücks bietet dieses im Internet auf den diversen Internetplattformen an. 42 Interessenten fragen an. 17 davon gehen zur Baubehörde und erkundigen sich. Das beste Konzept mit dem besten Preis würde der Käufer Nummer 13 zahlen. Er muss das Gebäude jedoch etwas anders stellen und hat sonst noch einige Besonderheiten. Leider hat die Baubehörde bei den ersten fünf Interessenten bereits „entschieden“ (= einen Vermerk in ihr Computersystem eingegeben), wie das Grundstück zu nutzen ist und gibt allen Interessenten danach exakt die gleiche Auskunft. Dies macht die Baubehörde auch aus rechtlichen Gründen. Fazit: Am Ende erwirbt der Käufer mit dem 08/15-Konzept das Grundstück zum 08/15-Preis.
Wenn man den Verkauf selbst übernehmen möchte und kein Bebauungsplan existiert, sollte man sich zumindest von einem Architekten beraten lassen, der genau solche Grundstücke beplant. Der Baumbestand ist auf alle Fälle zu berücksichtigen, das heißt, ggfs. einen Landschaftsgärtner hinzuzuziehen.
3. Werbung
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen, bewerben Sie es so, dass der Kaufinteressent bereits weiß, welche Bebauung genau möglich ist. Geben Sie GFZ*, GRZ*, mögliche Wohnfläche, Dachneigung, Kniestock, etc. möglichst vollständig an. Dadurch vermeiden Sie, was ich im vorigen Abschnitt beschrieben habe. *(GRZ ist die Grundflächenzahl. GFZ steht für die Geschossflächenzahl.)
4. Vergabe einer Option
Falls Sie mit Ihrem Preis absolut am oberen Limit sind, kann es sein, dass die einzigen ernsthaften Kaufinteressenten Bauträger sind, die eine Option für einige Monate haben möchten, in der sie eine Bauplanung machen können und diese dann Kunden anbieten. Dadurch sinkt für sie das Risiko. Wenn der Bauträger solvent ist und das Konzept einleuchtend – warum nicht.
5. Altlastenauskunft
Bei Grundstücken in der Stadt München können Sie eine Auskunft anfordern, ob ihr Grundstück bei den altlastenverdächtigen Grundstücken geführt wird:
==> Referat für Gesundheit und Umwelt
Das bedeutet, ob es den Verdacht gibt, dass z. B. der Boden verseucht/verschmutzt ist. Diese können Sie dann dem Käufer vorlegen, wenn er danach verlangt. Haben Sie einen Grundstücksmakler eingeschaltet, übernimmt er das gewöhnlich.
6. Erschließungskosten
Wenn Sie unsicher sind, ob Erschließungskosten noch offen sind, können Sie eine schriftliche Auskunft dazu hier abrufen:
==> Auskunft über Erschließungskosten
7. Grundbuchauszug
Der Käufer will zurecht wissen, welche Lasten im Grundbuch eingetragen sind. Wenn Sie für Ihren Grundstücksverkauf keinen Grundstücksmakler eingeschaltet haben, können Sie beim Grundbuchamt München in der Infanteriestraße selbst ihren Grundbuchauszug beantragen.
==> Grundbuchauszug beantragen
8. Was gehört ins Expose?
Für einen Grundstückskäufer sind in stichpunktartiger Aufzählung die folgenden Punkte interessant:
- Infrastruktur und Verkehrsanbindung
- Ist die Gegend laut/leise?
- Lageplan, ggfs. Flurnummer
- Gasanschluss?
- Angaben zur möglichen Bebaubarkeit, ggfs. Bebauungsplan (Anzahl Stockwerke, GFZ, GRZ, Dachneigung, Außenmaße, Kniestock, mögliche Wohnfläche)
- Der Kaufpreis
Ich hoffe diese Checkliste: Verkauf von Grundstücken im Raum München hat Ihnen ein paar Anregungen gegeben und es würde mich freuen, wenn Sie mich im Falle eines Grundstücksverkaufs kontaktieren würden. Ich habe Grundstückskäufer an der Hand, die einen guten Kaufpreis bezahlen und habe durch meine langjährige Tätigkeit die Erfahrung, die man bei dieser speziellen Art des Immobilienverkaufs benötigt. Sie können mich hierzu unter Tel. 089-131320 anrufen oder mir über das Kontaktformular eine E-Mail senden.
Für umfängliche Informationen über den Verkauf von Grundstücken lesen Sie bitte meinen Artikel: „Grundstück verkaufen Raum München“
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf
Telefon +49 89-131320
Rainer Fischer, seit über 25 Jahren als seriöser Immobilienmakler in München tätig, hat in diesem Zeitraum an die 1.100 Immobilien verkauft. Anhand seiner gewonnenen Erfahrung bietet er Immobilieneigentümern seine professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an. Rufen Sie ihn unter +49 89-131320 an oder senden Sie ihm eine E-Mail.
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