Immobiliengutachten München

Immobiliengutachten München

Für einen erfolgreichen Kauf oder Verkauf einer Immobilie in München ist eine realistische und marktgerechte Bewertung der Immobilie das A und O. Oft reicht es völlig aus, wenn ein Immobilienmakler durch eine professionelle Wertermittlung den Immobilienwert bestimmt, in manchen Fällen ist aber ein Immobiliengutachten durch einen Immobiliensachverständigen oder Gutachter für München erforderlich. Schauen wir uns näher an, in welchem Fall Sie welche Art von Wertermittlung oder Immobiliengutachten benötigen.

Immobilienbewertung und Immobiliengutachten München

Ob Sie ein Immobiliengutachten benötigen, oder ob eine Immobilienbewertung München durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler genügt, hängt völlig vom Zweck ab. Wann also benötigen Sie welche Art von „Gutachten“?

1. Kurzgutachten und Immobilienbewertung

Beabsichtigen Sie zum Beispiel den Verkauf Ihrer Immobilie in München, interessiert Sie vor allem der Preis, zu dem Sie die Immobilie am Markt anbieten und erfolgreich verkaufen können. Dazu genügt in der Regel ein einfaches Kurzgutachten mit 2 bis 3 Seiten Umfang durch einen freien Gutachter oder Immobiliensachverständigen bzw. benötigen Sie evtl. überhaupt kein Gutachten und es genügt eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler, mit der Sie einfach eine marktgerechte Preisangabe ermitteln lassen, die Sie dann in der Vermarktung nutzen.

Die Berufsbezeichnung „freier Immobiliengutachter“ oder Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt und zur Ausübung der Tätigkeit wird keine spezifische Qualifikation benötigt. Das Wertgutachten eines freien Immobiliengutachters hat daher keinen Bestand vor Gericht bzw. einer Behörde, sondern informiert im Rahmen des Gutachtens lediglich über den Wert der Immobilie.

Im Internet gibt es auch zahlreiche Angebote für kostenlose Wertermittlungen. Diese können mitunter ebenfalls erstaunlich treffsicher sein, jedoch muss man bei der Verwendung immer beachten, dass sich niemand die Immobilie wirklich angesehen und die spezifischen Eigenheiten der Immobilie miteinbezogen hat, so dass es auch deutliche Abweichungen zum tatsächlichen Wert geben kann.

 

2. Rechtssicheres Wertgutachten

Immer, wenn Sie ein Immobiliengutachten für einen Rechtsstreit benötigen, brauchen Sie ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Wertgutachten, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter erstellt wurde. Rechtssichere Gutachten werden zum Beispiel benötigt, wenn es bei Scheidungen oder Erbschaften rechtliche Auseinandersetzungen unter den beteiligten Parteien gibt, bei Zwangsversteigerungen, oder wenn man bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer den Steuerbescheid des Finanzamts anfechten möchte. Rechtssichere Wertgutachten sind ebenfalls erforderlich für die Feststellung von Betriebsvermögen oder die Aufdeckung von Reserven bei einer Betriebsauflösung. Auch bei einem Immobilienverkauf kann ein Vollwertgutachten hilfreich oder vonnöten sein, um ein schlagkräftiges Argument für einen bestimmten Verkaufspreis zu haben. Banken lassen unter Umständen vor einer teureren Immobilienfinanzierung ein entsprechendes Gutachten erstellen.

Ein vollwertiges Wertgutachten muss grundsätzlich einem bestimmten Aufbau folgen. Es besteht aus einem detaillierten Textteil und einer Anlage mit Fotodokumentation. Üblich sind 20 – 30 Seiten Umfang, es kann aber auch deutlich mehr sein.

Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angefertigt werden. Dieser muss bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestehen oder von der Deutschen Akkreditierungsstelle per Deutschland/EU-Norm IEC 17024 zertifiziert werden.

3. Behördliches Gutachten

Darüber hinaus gibt es, der Vollständigkeit halber, eine dritte Art von Gutachten, sogenannte behördliche Gutachten. Wie der Name schon vermuten lässt, sind diese aber nicht für Privatpersonen, sondern werden für behördliche Zwecke benötigt. Behördliche Gutachten dürfen nur von staatlich anerkannten Gutachtern durchgeführt werden, die der Aufsicht der jeweiligen Landesbehörden unterliegen.

Wann benötigen Sie welches Gutachten?

Wann Sie welches Immobiliengutachten benötigen, hängt von der Situation ab. Für einen normalen Haus- oder Wohnungsverkauf benötigen Sie kein ausführliches Verkehrswertgutachten. Hier genügt vielleicht eine Online-Wertermittlung, die aber bei einem realen Verkauf mindestens durch eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler abgesichert werden sollte, oder ein Kurzgutachten durch einen freien Gutachter. Sobald es aber um einen Rechtsstreit vor Gericht geht, benötigen Sie aber ein rechtssicheres Gutachten.

Situation Welches Gutachten? Wer erstellt?
  • Immobilienkauf/Immobilienverkauf
  • Scheidung ohne Rechtsstreit
  • Erbschaft ohne Rechensstreit

Kurzgutachen, professionelle Wertermittlung oder Onlinebewertung (bedingt)

Freier Gutachter, Makler, Onlinetool

  • Scheidung mit Rechtsstreit
  • Erbschaft mit Rechtsstreit
  • Baumängel
  • Zwangsversteigerung
  • Anfechtung der Erbschaftssteuer
  • Anfechtung der Schenkungssteuer

Rechtssicheres Verkehrswertgutachten

Vereidigter Gutachter

 

Wie viel kosten Gutachten in München?

Grundsätzlich sind die Honorare für Gutachter frei verhandelbar. Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle wie Festpreis, nach Aufwand, auf Stundenbasis etc. Daher kann es mitunter deutliche Abweichungen bei den Honorarkosten geben. Freie Gutachter bieten ihre Dienste häufig günstiger an, allerdings sind deren Gutachten nicht gerichtsfest, zertifizierte Gutachter sind meist teurer. Der Preis für ein Gutachten hängt also zum einen davon ab, welche Art von Gutachten benötigt wird, zum anderen davon, wer es erstellt.

Kurzgutachten

Für ein Kurzgutachten mit 2-3 Seiten ist in der Regel mit einem Betrag von etwa 500 € zu rechnen. Es liefert einen Orientierungswert, welcher Preis für eine Immobilie derzeit am Markt erzielbar ist und reicht für einen Immobilienkauf bzw. -verkauf für gewöhnlich völlig aus.

Vollgutachten

Für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten mit normalerweise 20 – 30 Seiten Umfang muss man in der Regel mit marktüblichen Preisen von 0,5 bis 1 % des ermittelten Verkehrswerts rechnen. Bei besonders aufwendiger Erstellung bei sehr großen oder stark renovierungsbedürftigen Immobilien, kann es auch 1,5 % des Immobilienwerts kosten. Bei sehr hohen Immobilienwerten wird der prozentuale Anteil für den Preis des Gutachtens geringer.

Der Gutachterausschuss München bietet ebenfalls Gutachten an und gibt in seinem Jahresbericht Preisangaben für Gutachten des Gutachterausschusses an, die wir hier zur allgemeinen Orientierung wiedergeben wollen. Die Preisangaben verstehen sich als Grundpreis, abhängig vom ermittelten Immobilienpreis, je nach Aufwand kann das Gutachten bis zu 50 % teurer oder günstiger sein. Dazu kommen in jedem Fall noch Umsatzsteuer und Extrakosten für Auslagen, wie Fahrtkosten oder Kosten für Unterlagenbeschaffung.

Gutachtenpreise München

Als Immobilienmakler in München benötige ich bei besonders kniffeligen Fällen auch manchmal ein Gutachten, um auf der sicheren Seite zu sein oder um bei strittigen Fragen Klarheit zu schaffen, wenn eine Immobilie zum Beispiel mehrere Eigentümer hat. Dafür wende ich mich gerne an Thomas Bösl, Immobiliengutachter für München, Oberbayern und Niederbayern, der für mich bereits mehrere zuverlässige Gutachten erstellt hat.

Ich hoffe, mit diesem Artikel konnte ich Ihre Fragen in Bezug auf Immobiliengutachten in München umfänglich beantworten. Für alle weiteren Fragen zum Immobilienverkauf in München stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


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