1. Wohnungsmakler und Vermietungen
- Tätigkeit für Vermieter
Eine Wohnung selbst zu vermieten ist sicher nicht jedermanns Sache. Ohne entsprechendes Wissen und rechtliche Kenntnisse kann es zu zahlriechen Schwierigkeiten kommen, mit denen man im Vorhinein nicht unbedingt gerechnet hat. Daher ist es in solchen Angelegenheiten durchaus wichtig, über rechtlich zulässige vertragliche Vereinbarungen Bescheid zu wissen und auch darüber, welche Anforderungen man an seine künftigen Mieter stellen will und kann.
Ein professioneller Wohnungsmakler, der ggfs. auf Vermietungen spezialisiert ist, kann da natürlich hilfreich sein. Er kennt sich aus mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Mietverhältnissen, über Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Auch bei Fragen zur Mietkauten, Vorschriften bei Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung oder Kündigungen kann er als Ansprechpartner dienen. Er wird aufgrund seiner Marktkenntnis ebenfalls eine realistische Auskunft über die angemessene Höhe der Miete für eine Wohnung geben können.
Bei einer Beauftragung zur Vermietung einer Wohnung wird der Wohnungsmakler entsprechende Inserate schalten oder Kontakt zu bestehenden Interessenten aufnehmen und die Interessentengespräche bzw. Besichtigungen durchführen. Bei potenziellen Kandidaten wird er dann die Bonität prüfen und sie ggfs. dem Vermieter vorschlagen. Für den Vermieter liegt ein Vorteil ebenfalls darin, dass der Wohnungsmakler aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit und Erfahrung ziemlich gut einschätzen kann, welche der Kandidaten die Anforderungen als Mieter für die fragliche Wohnung am besten Erfüllen.
Provision:
Bis 2015 wurde die Maklerprovision bei Wohnungsvermittlungen, wie es per dem damals gültigen Wohnungsvermittlungsgesetz zulässig war, meist vom künftigen Mieter übernommen. Im Juni 2015 gab es diesbezüglich eine gesetzliche Änderung, die als sog. Bestellerprinzip bekannt wurde. Im Endeffekt besagt das Bestellerprinzip, dass der Besteller auch den Makler bezahlt, bei Beauftragung durch den Vermieter wäre der Vermieter also der Besteller, der am Ende bezahlt. Die Provision darf bei Vermietungen höchstens zwei Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Die Vermittlungsprovision fällt aber erst bei einer erfolgreichen Vermittlung an, d. h. beim Abschluss eines Mietvertrages.
- Tätigkeit für Mietinteressenten
Vor allem in Ballungsräumen wird es für Wohnungssuchende aufgrund der angespannten Wohnraumsituation immer schwieriger, etwas geeignetes zu finden. Wer sich den Stress der Wohnungssuche nicht antun möchte, kann sich ebenfalls an einen Wohnungsmakler wenden. Für gewöhnlich hinterlässt man als Interessent einfach seine Kontaktdaten und der Makler schickt eine Info, wenn er ein geeignetes Objekt gefunden hat und führt dann weiter durch die verschiedenen Schritte bis zur erfolgreichen Einmietung.
Provision:
Auch hier gilt das Bestellerprinzip. Falls der Mieter den Makler beauftragt hat und dieser ausschließlich für ihn nach einer Wohnung sucht, muss der Mieter auch die Provision bezahlen. Ausnahme wäre, wenn der Makler vom Vermieter mit der Vermittlung ebendieser Wohnung beauftragt worden wäre, dann wäre der Wohnungsmakler vom Vermieter bestellt und dieser müsste die Provision bezahlen. Die Höhe der Provision darf aber immer nur höchstens zwei Nettokaltmieten + MwSt. betragen.
2. Wohnungsmakler und Wohnungsverkauf
Auch beim Wohnungsverkauf fehlen den Verkäufern meist Praxis und Erfahrungswerte, denn ein Wohnungsverkauf ist keine Sache, die man jeden Tag macht. Das fängt beim Festlegen eines realistischen Verkaufspreises an und geht weiter bei der Interessentengewinnung und den Verkaufsverhandlungen. Ein guter Wohnungsmakler, der mit diesen Vorgängen vertraut ist und Einblick ins Marktgeschehen hat, macht sich bei einem Wohnungsverkauf oft schnell bezahlt.
Er kann eine professionelle Wertermittlung vornehmen und einen angemessenen Angebotspreis festlegen, der nicht zu hoch angesetzt ist und letztlich einen erfolgreichen Verkauf verhindert und nicht zu niedrig, um nicht bares Geld zu verschenken. Die meisten verkaufswilligen Eigentümer haben hierfür nicht die erforderlichen Marktkenntnisse. Im Weiteren kümmert sich der Wohnungsmakler um eine optimale Vermarktung, hat im Regelfall etablierte Strategien dafür, die sich bereits bewährt haben und gewinnt so Kaufinteressenten. Er führt Kundentermine und Besichtigungen durch und kümmert sich um die nötigen Dokumente und Unterlagen. In der Endphase des Verkaufs führt er die Verkaufsverhandlungen und hilft bei der Entwicklung des Kaufvertrages und begleitet alle weiteren Schritte bis zum Notartermin.
Provision:
Beim Verkauf gibt es keine festgelegte Maklerprovision und auch kein Bestellerprinzip, so dass hier die Vertragsparteien innerhalb gewisser Grenzen freie Vereinbarungen treffen können. Seit Ende 2020 gilt bundesweit eine gesetzliche Neuregelung, laut der Käufer, wenn sie den Makler nicht allein beauftragt haben, nur noch höchstens die Hälfte der Provisionskosten übernehmen dürfen. Im Regelfall tragen sowohl Käufer wie auch Verkäufer einen Anteil von 3 % + Mehrwertsteuer vom notariell vereinbarten Kaufpreis.
3. Wie Sie einen guten Wohnungsmakler finden
Oftmals erweist sich etwas Eigenrecherche als gut investierte Zeit bei der Suche nach einem guten Makler. Man kann im Bekanntenkreis nach guten Maklern fragen, gute Erfahrungen werden schließlich gerne weitergegeben. Man kann auch Ausschau halten nach Wohnungsangeboten in der Umgebung der eigenen Immobilie und den jeweiligen Maklern. Ein gutes Zeichen ist, wenn diese Wohnungsangebote nicht allzu lange aktuell sind und die Objekte zügig verkauft sind. Ebenso eignet sich das Internet, um im nicht allzu weiten Umkreis der Immobilie nach einem geeigneten Makler zu suchen. Gewisse Rückschlüsse auf eine Eignung lassen mitunter die Bewertungen und Kundenreferenzen zu, wobei diese manchmal mit Vorsicht zu genießen sind. Ein wichtiges Kriterium wird auch sein, ob der Makler eine gewisse Spezialisierung aufweist, beispielsweise eine Spezialisierung auf Wohnungsverkauf, oder ob die Wohnungen, die er anbietet sich einem ähnlichen Segment bewegen wie die eigene, was z. B. den Preis angeht. Denn dann stehen die Chancen gut, dass der Makler zügig einen entsprechenden Interessenten findet oder evtl. schon in seiner Kartei führt, da er wahrscheinlich öfter in diesem Segment arbeitet und sich evtl. etabliert hat.
Weitere Hinweise, wie Sie einen guten Makler finden und erkennen, gibt es in meinem Blog-Artikel „Bester Immobilienmakler – wie man ihn findet“.
Der Immobilienmakler München „Fischer Immobilien“ ist ein auf den Wohnungsverkauf im Raum München spezialisiertes Immobilienbüro. Sie suchen einen guten Wohnungsmakler in München? Dann kontaktieren Sie mich. Ich stelle Ihnen gerne mein Konzept für einen stressfreien Verkauf vor.
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf
Telefon +49 89-131320
Rainer Fischer ist seit mehr als 25 Jahren als Immobilienmakler in München tätig. Er hat über 1.100 Immobilie mit Erfolg verkauft. Vor diesem Hintergrund bietet er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe beim stressfreien Verkauf ihrer Immobilie an. Rufen Sie ihn an: Tel. +49 89-131320.
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