Sachkundenachweis Immobilienmakler

Sachkundenachweis Immobilienmakler

03.09.2018

Wer seine Immobilie verkaufen will und sich an einen Makler wendet, erwartet zurecht fachliche Expertise und einen professionellen Umgang mit seinem Anliegen. Immobilienverbände drängen seit geraumer Zeit auf einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler, um Qualitätsstandards zu sichern. Das am 1. August 2018 in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ verlangt bis auf Weiteres nur eine Fortbildungspflicht, nicht aber einen Sachkundenachweis.

Mit der Auswahl des richtigen Immobilienmaklers sollte man sich durchaus beschäftigen, wenn man einen Verkauf plant. Die Wahrscheinlichkeit für ein gutes Verkaufsergebnis steigt natürlich mit der Fachkompetenz des Maklers. Bislang konnten Makler eine Gewerbeerlaubnis relativ unkompliziert bekommen. Auch Quereinsteiger ohne große Fachkenntnis konnten Immobilienmakler werden. Eine fachliche Ausbildung war und ist auch weiterhin nicht vorgeschrieben. Verschiedene Immobilienverbände forderten daher immer wieder standardisierte Kriterien für den Immobilienmaklerberuf, wie etwa, dass Immobilienmakler generell einen Sachkundenachweis zu erbringen haben. Der Sachkundenachweis sollte Verkäufern einen Anhaltspunkt geben, ob der Makler, dem sie ihren Immobilienverkauf anvertrauen wollen, auch die nötige fachliche Eignung mitbringt. Ein entsprechendes Gesetz war lange in Vorbereitung, wurde aber bislang nicht im Sinne der Immobilienverbände umgesetzt.

Was bisher geschah…

Ursprünglich wurde vom Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 2015 ein Gesetzentwurf „zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum“ vorgelegt, der neben einigen weiteren Punkten auch eine Sachkundeprüfung für Immobilienmakler und Wohnungsverwalter vorsah.

Demnach sollten Immobilienmakler und Wohnungsverwalter von den Industrie- und Handelskammern des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden und ihre Sachkompetenz so nachweisen. Für Makler und Verwalter, die mindestens schon 6 Jahre Berufserfahrung hatten, war vorgesehen, dass sie ihre Kompetenz lediglich durch entsprechend geeignete Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde dokumentieren müssen.

Der Gesetzentwurf wurde am 31. August 2016 von der Bundesregierung beschlossen, im Weiteren aber nochmals abgeändert. Insbesondere wurden immer wieder Einzelfragen zur Nachweispflicht der Sachkunde diskutiert. Das eigentliche Gesetz, das der Bundestag 22. Juni 2017 verabschiedete, enthielt die Verpflichtung zum Sachkundenachweis dann nicht mehr.

Weiterbildungspflicht statt Sachkundenachweis

Einen Sachkundenachweis, wie ursprünglich gefordert, müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach der neuen Gesetzeslage also bis auf Weiteres nicht erbringen. Allerdings werden sie nun gesetzlich zu regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Diese halten sich aber im Rahmen. Innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren müssen Makler und Wohnungsverwalter nunmehr 20 Stunden Weiterbildung absolvieren und nachweisen können. Die genauen Regelungen finden sich in der gesetzlichen Verordnung: Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Spezielle Regelungen:

  • Die Weiterbildungspflicht gilt auch für Angestellte im Immobiliensektor, wenn sie unmittelbar bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eingebunden sind bzw. muss bei Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern eine angemessene Anzahl vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen eine Weiterbildung absolvieren.
  • Geprüfte Makler wie ausgebildete Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte müssen sich erst 3 Jahre, nachdem sie ihre Tätigkeit als Makler aufgenommen haben, weiterbilden.
  • Personen, die sowohl als Makler als auch als Wohnverwalter tätig sind, müssen innerhalb der 3 Jahre Fortbildungen in beiden Bereichen machen, d. h. 2 mal 20 Stunden.

Weiterbildung – Wie und was?

Im Immobilienbereich spezialisierte und zertifizierte Weiterbildungsträger wie z. B. der Immobilienverband Deutschland oder die Industrie- und Handelskammern bieten natürlich entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten an. Vorschriften, wie die Weiterbildung gemacht werden muss und wo, gibt es aber nicht. Die Weiterbildung kann auch in Form von Präsenzseminaren, E-Learning, begleitetem Selbststudium, betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahmen oder in anderen „geeigneten Formen“ der Weiterbildung erfolgen.

Ebenso ist nicht vorgeschrieben, worin genau die Weiterbildung bestehen muss. Es gibt eine ganze Palette von Themenbereichen, aus denen Makler und Wohnungsverwalter nach persönlichem Bedarf wählen können. Diese umfassen u. a. Rechtsgrundlagen, Kundenberatung, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Immobiliengrundlagen, Steuern und Finanzierung.

Weiterbildungsnachweise

Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sind verpflichtet, über ihre unternommenen Fortbildungsmaßnahmen zu informieren. Auf Nachfrage von Kunden oder Behörden müssen die entsprechenden Informationen zu Fortbildungen oder Qualifikationen schriftlich verfügbar sein. Grundsätzlich genügt es aber, wenn diese auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht sind und darauf verwiesen wird. So können sich Verbraucher und öffentliche Stellen über die fachlichen Qualifikationen einen Überblick verschaffen. Weiterbildungsnachweise, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Bei einem Fehlverhalten bzw. wenn die Fortbildungspflicht nicht eingehalten wird, kann ein Bußgeld bis zu 5.000 € aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt werden.

Unsere Weiterbildung

Für uns als Immobilienmakler München können die nun gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden in 3 Jahren nicht wirklich als Maßstab dienen. Ich und unsere Mitarbeiter investieren deutlich mehr Zeit in Fortbildungsmaßnahmen, um mit den Entwicklungen in der Branche und dem Markt Schritt zu halten, und das auch schon lange bevor es eine gesetzliche Regelung dazu gab. Wir besuchen immer wieder Kurse und Seminare bei der IHK oder beim IVD oder absolvieren individuelle Verkaufs- oder Marketing-Trainings. Hier eine kleine Auswahl:

IVD Mitgliedsurkunde Rainer Fischer
Zertifikat Immobilien Profi Facebook Juli 2017
Zertifikat Marketingkongress Mai 2017
Zertifikat Immobilien Rechtskongress November 2016
Zertifikat Marketing Seminar Juni 2016
Zertifikat Marketing Seminar April 2016

Zertifikat Immobilienscout Urkunde März 2016
Zertifikat Verkaufsseminar Juli 2015
Zertifikat Marketingkongress Mai 2015
Zertifikat Immobilieneinkauf mit System April 2012

 

Fazit

Da es für Immobilienmakler keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gibt, macht es durchaus Sinn, wenigstens in geringem Umfang regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zu verlangen, wie es nun durch das aktuelle Gesetz geregelt ist. Immobilienverbände kritisieren das Gesetz meines Erachtens jedoch zurecht als unzureichend und wollen sich in der laufenden Legislaturperiode weiterhin für eine gesetzliche Regelung mit einem substanziellen Sachkundenachweis einsetzen, da die momentane Regelung eine profunde Fachkenntnis und Kompetenz nicht sicherstellt.

Herzlichst,

Rainer Fischer
Ihre Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

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Rainer Fischer ist inszwischen 25 Jahren tätig als Immobilienmakler für München und hat in diesem Zeitraum rund 1.100 Immobilien vermittelt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung stellt er privaten Immobilieneigentümern seine professionelle Unterstützung für einen stressfreien Immobilienverkauf zur Verfügung. Die Erstberatung ist kostenlos. Rufen Sie ihn an Tel. +49 89-131320 oder senden Sie ihm über unsere Kontakt Seite eine Mail.


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