Maklerprovision Bayern 2024
– Miete und Verkauf – Wer zahlt?
Rund ¾ aller Immobilienverkäufe werden über Immobilienmakler abgewickelt. Makler sind aufgrund ihrer professionellen Tätigkeit im Immobiliengeschäft mit der jeweils aktuellen Marktlage vertraut und haben Fachwissen, das den Verkaufsvorgang beschleunigt und in die richtigen Bahnen lenkt. Doch auch der Service eines Maklers ist nicht umsonst. Wer zahlt bei einem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf die Provision, und wieviel zahlt man?
1. Maklerprovision Bayern bei Vermietung
Bei der Vermietung beträgt die Maklerprovision in Bayern und auch deutschlandweit bei Wohnimmobilien im Normalfall zwei Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Nach dem Bestellerprinzip ist bei Vermietungen derjenige, der den Makler beauftragt hat, zur Zahlung verpflichtet.
Das Bestellerprinzip, welches im Juni 2015 als Gesetz in Kraft trat, besagt vereinfacht, dass, wenn ein Vermieter den Makler mit der Suche eine Mieters beauftragt, dieser Vermieter „der Besteller“ ist und somit bei einer Vermietung durch den Makler auch die Maklerprovision zu bezahlen hat. Dieses Bestellerprinzip gilt NICHT für den Immobilienverkauf.
2. Maklerprovision beim Immobilienverkauf – neues Gesetz seit Ende 2020
Beim Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf gibt es hinsichtlich der Höhe der Maklerprovision keine Preisbindung. Sie ist somit frei verhandelbar und liegt in der Gesamtsumme zumeist zwischen 3% und 7% zzgl. MwSt.
Wer bezahlt den Makler? Wer zahlt die Maklerprovsion in Bayern?
In manchen Bundesländern war es bislang üblich, dass Immobilienkäufer die gesamte Maklerprovision übernehmen. Das war in Bayern und manchen anderen Bundesländern wie z. B. Baden Württemberg zwar auch bis 2020 normalerweise nicht so, jedoch konnte bis dahin, falls gewünscht, eine solche Vereinbarung ebenfalls vertraglich getroffen werden. Diese Möglichkeit hob der Gesetzgeber mit einer neuen Regelung, gültig seit dem 23. Dezember 2020, bundesweit auf. Die Regelung gilt für alle Maklerverträge, die ab diesem Stichtag geschlossen wurden bzw. werden.
Beim privaten Immobilienkauf bzw. -verkauf ist es per dem neuen Gesetz seit Inkrafttreten nicht mehr möglich, dass der Käufer die Maklerprovision komplett übernimmt, wenn er nicht selbst und alleine den Makler beauftragt hat. Der Gesetzgeber gab bei der Gesetzesnovelle an, mit dem Gesetz Käufer von Kaufnebenkosten entlasten zu wollen. 50% der Gesamt-Maklerprovision sind damit per dem seither gültigen Gesetz beim Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf die Obergrenze für den Käufer.
Gewöhnlich schließen Makler sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen Maklervertrag ab, um für den jeweiligen Kunden tätig zu werden. In diesem Fall kann ein Makler aufgrund der Neuregelung seine Provision nur noch von beiden Parteien zu gleichen Teilen einfordern bzw. einem höheren Anteil vom Verkäufer.
Manchmal macht es auch Sinn, dass der Verkäufer die Vermittlungsgebühr vollständig übernimmt, auch wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wurde. Allerdings ist dies dann auch im Preis bereits berücksichtigt.
Für welche Immobilien gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision?
Das neue Gesetz zur Maklerprovision (gültig seit 23. Dezember 2020) gilt für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser.
Für welche Immobilien gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision NICHT?
Das neue Gesetzt gilt nicht für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
Anmerkung zur Provisionshöhe: Ich persönlich passe meine Konditionen den entsprechenden Kaufpreisen an, d.h. je höher der Kaufpreis, umso geringer der Gesamtprozentsatz. Der Aufwand ist pro Immobilie ähnlich und so sind meine „Gebührensätze“ bei großen Einfamilienhäusern in Prozent günstiger als bei einer 2-Zimmerwohnung.
3. Die Höhe der Maklerprovision berechnen
Die Provision wird meist als prozentualer Wert des Verkaufspreises angegeben. Wie gesagt, ist die Maklerprovision prinzipiell Verhandlungssache, meist aber wird vertraglich eine Provision von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer für Verkäufer und Käufer vereinbart.
Um den Kostenaufwand für die Maklerprovision zu berechnen, werden also der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis sowie die Prozentangabe für die Provision benötigt.
Beispiel: Maklerprovision berechnen (Regelfall für Käufer und Verkäufer):
Kaufpreis 500.000 €
Provisionssatz: 3,57 % des Kaufpreises
Maklerprovision: 500.000 € x 3,57/100 = 17.850 €
Da die Maklerprovision einen nicht unerheblichen Anteil an den Verkaufs- bzw. Kaufnebenkosten ausmacht, muss man diese bei einem Kauf/Verkauf natürlich grundsätzlich in die Berechnung der Kaufnebenkosten mit einbeziehen.
4. Wann ist die Maklerprovision in Bayern zur Zahlung fällig?
Generell ist die Vermittlungsgebühr bei der Vermietung mit Abschluss des Mietvertrages zu bezahlen. Wenn ein Makler einen Vermieter hat, der gerade etwas knapp mit dem Geld ist, dann kann man es natürlich auch mit der ersten Miete und/oder zweiten Miete vereinbaren.
Beim Immobilienverkauf ist die notarielle Beurkundung der früheste Moment, in welchem die Rechnung überreicht wird. Der Käufer überweist normalerweise innerhalb weniger Tage, da er sowieso im Rahmen seiner Finanzierung die Erwerbsnebenkosten eingeplant hat. Der Verkäufer überweist entweder ebenfalls zeitnah nach dem Notartermin oder mit dem Geldeingang des Kaufpreises. Dies sollten Makler und Verkäufer am besten schon mit der Beauftragung des Maklers kurz ansprechen.
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Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf
Telefon +49 89-131320
Textquellen-Hinweis: Dieser Artikel über die Maklerprovision in Bayern, bzw. München wurde verfasst von Rainer Fischer, Immobilienmakler seit 25 Jahren mit Erfahrung aus 1.100 Immobilienverkäufen. Er ist Marktberichterstatter für den IVD (Immobilienverband Deutschland), schreibt regelmäßig Immobilienmarktberichte für die einzelnen Stadtteile und trägt das Weiterbildungszertifikat 2016 des IVDs.
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