Immobilienmaklerprovision Baugrundstück – Wie hoch ist die Vermittlungsprovision?

Anders als bei Wohnungs- und Hausverkäufen sind die Maklergebühren bei Grundstücksverkäufen komplett frei verhandelbar. Es gibt weder feste Provisionssätze noch Regelungen für die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Gewöhnlich aber verlangen Makler bei der Grundstücksvermittlung insgesamt zwischen 3 und 6 % plus Mehrwertsteuer Provision, wobei Käufer und Verkäufer individuell vereinbaren, wer welchen Anteil zahlt.

Alles zur Maklerprovision beim Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken und den einschlägigen Regelungen erfahren Sie hier: Maklerprovision Immobilienverkauf

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In den eigenen vier Wänden zu wohnen ist in Deutschland der Traum vieler, das zeigen Umfragen immer wieder. Und ein guter Teil davon möchte sein Eigenheim gerne in Eigenregie bauen. Doch wer ein Haus bauen will, der braucht zuerst einmal ein passendes Baugrundstück. Bei der Grundstücksuche und auch beim Grundstücksverkauf wird meist ein Makler eingeschaltet.

Theoretisch gibt es viele Möglichkeiten, an ein Grundstück zu kommen, sei es über Eigenrecherche auf Internetplattformen, über Bauunternehmen, über die Gemeinde usw. In den meisten Fällen ist es jedoch unumgänglich, einen Immobilienmakler oder spezialisierten Grundstücksmakler zu beauftragen, um an ein Grundstück zu kommen, das den eigenen Vorstellungen für das geplante Bauvorhaben entspricht. Auch aus Sicht potenzieller Grundstücksverkäufer sind die Dienste von Maklern oft unverzichtbar, um einen erfolgreichen Verkauf zu realisieren. Eine Vermittlung durch einen Makler ist allerdings immer mit Maklergebühren bzw. der Zahlung einer Provision verbunden.
 

 

1. Höhe der Maklerprovision

Neues Gesetz zur Maklerprovision 2020 und Grundstücksvermittlung

Die Höhe der Maklerprovision ist bei Grundstückskäufen prinzipiell frei verhandelbar. Im Gegensatz dazu ist für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen seit dem 23.12.2020 ist ein neues Gesetz zur Regelung der Maklerprovision in Kraft getreten, nach dem es bei Immobilienkäufen nicht mehr möglich sein soll, dem Käufer mehr als 50 % der Provision aufzuerlegen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser und auch nicht Grundstücke. D. h. die Provision für die Vermittlung von Grundstücken ist nicht von der Gesetzesneuerung betroffen und daher weiterhin frei vereinbar.

Individuelle Vereinbarungen für die Anteilsübernahme

Wie gesagt, ist die Höhe der Provision nicht festgelegt. In der Praxis verlangen Makler bei der Vermittlung von Grundstücken meist eine Gesamtprovision zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Welchen Anteil davon der Käufer und welchen Anteil der Verkäufer übernimmt, ist dann für gewöhnlich Teil individueller Vereinbarungen.

Festprovision und Mehrerlösklausel

Auch andere Varianten sind denkbar. Beispielsweise kann ein Verkäufer eine Vereinbarung über eine Festprovision mit dem Makler treffen. Statt dem prozentualen Anteil wird einfach ein fester Zahlbetrag abgemacht, der im Erfolgsfall ausbezahlt wird.

Davon abweichend kann auch eine sogenannte Mehrerlösklausel Teil des Vertrags sein. In diesem Fall erhält der Makler eine Zusatzprovision, wenn der anvisierte Verkaufspreis übertroffen wird, allerdings zahlt bei einer Mehrerlösklausel nur der Verkäufer eine Provision, nicht der Käufer.

Individuelle Prozentsätze für die Höhe der Provision

Weiter kann ein höherer oder niedrigerer Prozentteil des Kaufpreises als Provision vereinbart werden. Beispielsweise kommt ein höherer Provisionsanteil in Betracht, wenn der Ausgangspreis eines Grundstücks ziemlich niedrig ist und sich die Übernahme des Auftrags für den Makler sonst gar nicht rechnen würde. Im Gegensatz dazu kommt in der Praxis manchmal auch die Vereinbarung eines insgesamt niedrigeren Provisionssatzes bei sehr hochpreisigen Grundstücken vor, da der Makler auch mit einem geringeren prozentualen Anteil seinen Schnitt macht.

 

2. Wann besteht ein Anspruch des Maklers auf die Zahlung einer Provision?

Normalerweise schließen Makler und Auftraggeber einen Maklervertrag. Darin verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler eine Vergütung zu zahlen für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages oder für den Nachweis der Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss. Kam eine Vermittlung nicht zustande, wird auch keine Provision fällig. Andere im Maklervertrag vereinbarte Aufwendungen sind allerdings auch dann zu ersetzen, wenn der Kaufvertrag letztlich nicht zustande kommt. Falls kein Maklervertrag geschlossen wird, greift § 652 BGB. Hiernach darf ein Makler eine Provision für seine Leistungen verlangen, wenn ein Kauf- oder Verkauf durch seine Vermittlung zustande gekommen ist.

 

3. Gesamtkosten für den Grundstückskauf

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass sich die anfallenden Kosten bei einem Grundstückskauf und auch bei einem Immobilienkauf leider nicht mit der Zahlung des Kaufpreises und der Maklerprovision erschöpfen. Generell kommen immer noch einige Posten dazu. Hierunter fallen z. B. Notar- und Gerichtskosten, die sich normalerweise auf etwa 1,5 % des Kaufpreises belaufen und eine Grunderwerbssteuer, die wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch ausfällt. Beispielsweise ist die Grunderwerbssteuer in Bayern mit 3,5 % des Kaufpreises am niedrigsten und reicht bis maximal 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die anderen Bundesländer erheben Steuersätze innerhalb dieses Bereichs.

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung der entstehenden Gesamtkosten beim Grundstückskauf (Als Grundlage gehen wir von einem durchschnittlichen 600 m² Grundstück aus, weiterhin davon, dass sich der Verkäufer und der Käufer darauf geeinigt haben, die Provision je zur Hälfte zu tragen):

Grundstückskauf in München

Kaufpreis des Grundstücks (ca. 600 m²):   1.500.000 €  
3,57 % Maklerprovision:     53.550 € (Der Verkäufer zahlt seinen eigenen vereinbarten Anteil)
ca. 1,5 % Notar + Gerichtskosten:         22.500 €  
3,5 % Grunderwerbsteuer:            52.500 €  
= Gesamtkosten:
1.628.550 €  

 

Deutlich wird hier, dass beim Grundstückskauf schnell mal einige Prozent Kaufnebenkosten dazu kommen, die man bei der Finanzierung frühzeitig mit einkalkulieren muss.

 

4. Wozu beim Verkauf/Kauf eines Baugrundstücks einen Makler einschalten?

Der Makler ist im Fall eines Grundstücksverkaufs der Vermittler zwischen dem Verkäufer eines Grundstücks und dem Käufer. Er kann sowohl vom Verkäufer zum Verkauf beauftragt werden als auch von einem Kaufinteressenten zum Finden eines passenden Grundstücks.

Ein guter und professioneller Makler kennt alle rechtlichen Kniffe und kann unangenehmen Entwicklungen und Verläufen bei einem Verkauf oder Kauf vorbeugen. Und er erreicht im Regelfall einen schnelleren und in finanzieller Hinsicht erfolgreicheren Abschluss als bei einem Kauf/Verkauf auf eigene Faust. Denn ein guter Makler verfügt über einen Pool an Vermittlungskontakten, kann also besser an passende Objekte heran kommen bzw. ist ausreichend für die Vermarktung eingerichtet, um einen passenden Käufer zu finden und einen erfolgreichen Verkauf zu bewerkstelligen.

Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, umfassen seine Aufgaben die folgenden Punkte:

  • Begutachtung und Wertermittlung des Grundstücks
  • Klären der Verkaufskonditionen mit dem Verkäufer
  • Anbieten und Bewerben des Grundstücks auf verschiedenen Verkaufskanälen
  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten
  • Ist ein Käufer gefunden, Begleitung durch den Verkaufsprozess inkl. Notar etc.

Bei Beauftragung durch einen Käufer enthält der Ablauf:

  • Klären der Konditionen für den Kauf des Grundstücks mit dem Käufer
  • Suche und Begutachtung geeigneter Grundstücke
  • Dem Kaufinteressenten passende Grundstücke präsentieren
  • Vorverhandlungen mit dem Verkäufer
  • Begleitung durch den Kaufprozess bis zum Abschluss

Selbstredend kann ein Makler diese Dienste nicht ohne Gegenleistung anbieten. Beim erfolgreichen Verkaufsabschluss wird entsprechend eine Maklerprovision fällig.

 

Fazit

Die Dienste eines Maklers beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstückes haben ihren Preis. Man kann sich diese Kosten unter Umständen sparen, wenn man genau weiß, was man tut. Allerdings sollte man den Aufwand dafür nicht unterschätzen. Man muss alle möglichen Nachweise besorgen, man muss in der Lage sein, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln, damit das Verkaufsangebot am Markt eine Chance hat und schließlich die Werbung und Vermarktung in die eigenen Hände nehmen und alles bis zum tatsächlichen Verkauf selbst durchziehen. Das ist schon bei einem guten und prinzipiell leicht verkäuflichen Grundstück eine Herausforderung, bei Problemgrundstücken, z. B. mit ungeklärtem Baurecht, kann das für den Unkundigen schnell zur unlösbaren Aufgabe werden. Meistens lohnt sich die Beauftragung eines Maklers nicht nur wegen der Arbeitsersparnis und einem insgesamt stressfreieren Verkauf. Wenn der Makler gut ist und die Marktlage versteht wird er seine Kosten mehr als nur aufwiegen und rentiert sich am Ende auch finanziell.

Herzlichst,

Rainer Fischer
Ihre Münchner Immobilienmakler für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer, über 25 Jahre Immobilienmakler in München, hat mittlerweile über 1.100 Immobilien erfolgreich verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen bietet er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe beim stressfreien Verkauf ihrer Immobilie an. Anfragen: +49 89-131320.


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