Der Maklerauftrag
Generell unterscheidet man beim Maklerauftrag oder Maklervertrag zwischen drei verschiedenen Vertragsmöglichkeiten, die hier in einfacher Form erläutert werden:
a. Zum einen gibt es den einfachen Maklerauftrag. Der Verkäufer vergibt den Auftrag und kann danach tun und lassen was er will – der Makler allerdings auch. Keiner der beiden Parteien ist eine echte Verpflichtung eingegangen, der Makler darf allerdings ganz legal und offiziell die Immobilie anbieten.
b. Dann gibt es den Makleralleinauftrag. Hier ist die Zusammenarbeit schon etwas enger. Der Verkäufer, bzw. Eigentümer darf in diesem Fall immer noch selbst verkaufen, darf aber keine zusätzlichen Maklerbüros mehr einschalten.
c. Zu guter Letzt der qualifizierte Alleinauftrag. Hier stehen beide Parteien am stärksten in der Pflicht, können aber auch den größten Nutzen daraus ziehen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass das Maklerbüro sich verpflichtet, sich wirklich engagiert für den Verkauf einzusetzen. Für den Makler bedeutet dieser Vertrag, dass er die Immobilie wirklich exklusiv anbieten kann, der Eigentümer kann selbst nicht mehr direkt verkaufen. Hierdurch ist der Makler natürlich bereit wirklich Zeit, Geld und Know-how in größerem Maße einzusetzen, um den bestmöglichen Verkauf zu erwirken.
Bei Variante c. braucht man natürlich das größte Vertrauen in das von einem beauftragte Büro. Dafür erhält man gewöhnlich auch den besten Service. Etablierte und erfolgreiche Maklerbüros arbeiten zumeist nur mit dem qualifizierten Alleinauftrag.
Die Maklerprovision
Der Makler ist ein Dienstleister, der bezahlt wird, wenn er Erfolg hat. Das heißt, er bekommt bei Nichterfolg auch beim Makler-Alleinauftrag keine Maklerprovision, außer dies ist explizit und individuell aus bestimmten Gründen so vereinbart.
Die Höhe der Provision kann prinzipiell frei verhandelt werden. Dennoch gibt es dazu auch gesetzliche Einschränkungen.
Bei Privatkäufen von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern (nicht bei Mehrfamlienhäusern) teilen sich üblicherweise der Verkäufer und der Käufer die Provision und zahlen jeweils 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises.
Die Provision zwischen Verkäufer und Käufer je nach Vereinbarung auch anders aufgeteilt werden, jedoch darf der Käufer immer nur maximal mit der Hälfte der Provision belastet werden.
Anders ist das bei Mehrfamilienhäusern oder Grundstücksverkäufen. Hier gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, theoretisch kann auch der Käufer die gesamte Provision übernehmen. In vielen Fällen teilen sich aber auch hier Käufer und Verkäufer die Provision jeweils hälftig.
Insgesamt muss die Provision zur Leistung passen. Maklerbüros, die ihren Service sehr günstig anbieten, sind natürlich auch beim Verkauf nicht bereit, ein höheres Zeit- und Kostenrisiko einzugehen und sind gewöhnlich in der Wahl der Mittel limitiert.
Hier einige Beispiele, was Makler bieten, die vielleicht nicht die Billigsten sind:
- 7 Tage die Woche telefonische Erreichbarkeit durch einen Telefonservice;
- graphisch aufbereitete Grundrisse;
- nicht nur eine oder zwei Internetplattformen für die Werbung, sondern 8 und mehr;
- bezahlte Zusatzwerbung in Stadtteilanzeigern und Google Adwords Anzeigen;
- mehrere tausend vorgemerkte Käufer, die regelmäßig Objektangebote bekommen und deren Adressen gepflegt werden;
- eine eigene Immobilienzeitung für Interessenten und Auftraggeber;
- qualifizierte Mitarbeiter;
- sehr ordentliche Aufbereitung des Exposés und der Unterlagen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Verwendung eines guten Werbekonzeptes auch überdurchschnittliche Verkaufspreise und schnellere Verkaufszeiträume mit sich bringt.
Am besten ist es einfach zwei bis drei verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Übrigens kann man meist auch den Zeitpunkt, wann die Provision beim Makler Alleinauftrag fällig wird besprechen. Üblich ist nach Unterzeichnung des notariellen Vertrages, aber auch bei Geldeingang ist generell denkbar.
Widerruf
Wird der Maklervertrag nicht im Büro des Maklers unterschrieben, so gilt das Fernabsatzgeschäft und somit die zweiwöchige Widerrufsfrist. Das Maklerbüro kann also erst zwei Wochen nach Auftragserteilung beginnen, außer der Verkäufer verzichtet explizit darauf.
Laufzeit des Makler Alleinauftrags
Die Laufzeit des Auftrags ist frei verhandelbar, sollte aber nicht kürzer als 3 Monate sein und hängt auch von der Immobilie ab, die verkauft werden soll. Manche Immobilien benötigen einfach 9 Monate, um den passenden Käufer zu finden.
Ich hoffe, diese Informationen zum Makleralleinauftrag und zur Provision sind für Sie nützlich.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich im Rahmen eines Haus oder Wohnungsverkaufs für ein unverbindliches Gespräch telefonisch oder über das Kontaktformular ansprechen würden.
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf
Telefon +49 89-131320
Rainer Fischer, Immobilienmakler in München, zeichnete während seiner 25-jährigen Tätigkeit verantwortlich für den Verkauf von rund 1.100 Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken. Er bietet Immobilienbesitzern vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen professionelle Hilfe beim stressfreien Immobilienverkauf an. Rufen Sie an: Tel. +49 89-131320.
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