Immobilien Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung – Eine Orientierung

Was bringen Vorvertrag und Reservierungsgebühr bei Immobilienverkäufen? Generell kann man sagen, dass nicht notariell beurkundete Verträge auch nicht bindend sind, ebenso Reservierungsvereinbarungen. Sie können aber als Instrument trotzdem sinnvoll sein, um Absichten klar zu bekunden und zu „kanalisieren“. Erfahren Sie hier die relevanten Fakten dazu!

Lesen Sie auch unseren Artikel „Immobilienverkauf“ und erhalten Sie den Gesamtüberblick über den Ablauf bei einem Immobilienverkauf und erfahren Sie auf was Sie alles achten müssen!

immobilien vorvertrag reservierungsvereinbarung

1. Der Immobilien Vorvertrag

Der Vorvertrag beim Immobilienvertrag soll Erwerbern und Verkäufern eine gewisse Sicherheit geben. Die wichtigsten Punkte zum Verkauf werden schriftlich fixiert und damit haben beide ein Schriftstück in der Hand, das die gegenseitige Kauf-/Verkaufsabsicht dokumentiert. Beide Parteien fühlen eine gewisse Sicherheit und es geht hinsichtlich des Immobilienverkaufs gefühlt auf die Zielgerade.

Die Frage ist allerdings, ob ein solcher Vorvertrag rechtlich irgendwie haltbar ist, bzw. eine Bedeutung hat. Dieser Artikel geht dieser Frage nach.

 
 

Notarielle Beurkundung
Vorvertrag: Nur sinnvoll mit notarieller Beurkundung

A. Immobilien Vorvertrag – bei einem Notariat beurkundet

Beim Immobilienverkauf werden manchmal Vorverträge geschlossen oder einer der Parteien äußert zumindest dies tun zu wollen. Generell gilt: Vorverträge müssen beim Notar beurkundet werden um wirksam zu sein. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Ziel dieses Vorvertrages ist, sofern korrekt geschlossen, dass beide potentiellen Vertragspartner (Käufer und Verkäufer) sozusagen zum Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages verpflichtet werden.

Im Immobilien Vorvertrag werden alle relevanten Punkte des folgenden eigentlichen Vertrages, auch Hauptvertrag genannt, festgelegt. Man kann also darin lesen, wann der Immobilienverkauf endgültig abgeschlossen sein muss, usw., usw. Erfüllt eine der Parteien, die im Vorvertrag vereinbarten Punkte nicht, so kann die andere Partei eventuell vom Verkauf zurücktreten. (Wir pflegen Verbindungen zu Rechtsexperten oder Anwälten, um schon im Vorfeld sicherzustellen, dass die relevanten Punkte berücksichtigt sind. Auch mit dem Notar kann man Unsicherheiten abklären).

Allerdings kann auch durch den notariellen Vorvertrag keiner zum Immobilienkauf oder -verkauf gezwungen werden. Jedoch kann das Thema Schadenersatz aufkommen, je nachdem wie dies im Vorvertrag formuliert wurde.

B. Immobilien Vorvertrag – nicht bei einem Notariat beurkundet

Ein nicht notarieller Vorvertrag hat leider oder glücklicherweise keine Wirkung und ist somit streng genommen ein wertloses Stück Papier. Das liegt daran, dass bereits im oben genannten BGB Paragraphen deutlich steht, dass der Übertrag von Immobilien eine notarielle Beurkundung voraussetzt.

Aus der Immobilienpraxis: In den letzten Jahren habe ich an die 1.000 Immobilien vermittelt. Wir haben nicht einen einzigen Immobilien Vorvertrag gemacht. Manchmal hätte der Verkäufer einen gewünscht. Nachdem dies aber wirkungslos gewesen wäre, haben alle darauf verzichtet, was auch sinnvoll war.

Zwischeninfo: Hier geht es zu Immobilienpreise München

 

2. Reservierungsvereinbarungen bei Immobilienverkäufen

A. Generelles

Reservierungsvereinbarung
Sinnvoll oder nicht?

Die Reservierungsvereinbarung ist beim Immobilienverkauf ein klassisches Werkzeug des Immobilienmaklers. Es ist hinsichtlich des tatsächlichen Immobiliengeschäftes ebenso wenig bindend, wie ein nicht beurkundeter Vorvertrag. Hier nochmal: Entweder wird ein notariell beurkundeter Immobilien Vorvertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen, vielleicht sogar mit einer Schadenersatzzahlung oder der Vorvertrag oder jegliche Vorvereinbarung (beides nicht notariell) sind nichtig.

Die Reservierungsvereinbarung beim Immobilienmakler München kann aber, wenn richtig gemacht, trotzdem einen Wert haben.

B. Was ist eigentlich eine Reservierungsvereinbarung bei Immobilienverkäufen?

Durch eine Reservierungsvereinbarung sichert der Makler dem Kaufinteressenten zu, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise 14 Tagen an keinen anderen Interessenten „zu vergeben“. Die zu entrichtende Reservierungsgebühr hat den Zweck, dass der Immobilienmakler für die oben genannten 14 Tage keine neuen Werbeaktionen startet und die Immobilie an einen anderen Käufer vergibt. Kommt es zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, so wird üblicherweise die Reservierungsgebühr komplett auf die Maklergebühr angerechnet.

C. Wann kann eine Reservierungsvereinbarung Sinn machen, welcher Form bedarf sie und wie hoch ist die Reservierungsgebühr?

Eine solche Vereinbarung ist dann sinnvoll, wenn der Käufer nicht umgehend zum Notar gehen kann und sich die Immobilie aber sichern will (aus Käufersicht). Sie macht keinen Sinn, wenn der Käufer Zeit zum Überlegen braucht, weil er sich noch nicht entschieden hat. Der Immobilienmakler verlangt einen relativ kleinen Reservierungsbetrag (siehe unten), sofern der Käufer über die Stufe des ernsthaft interessiert sein hinaus ist.

Reservierungsvereinbarungen werden ganz einfach in privatschriftlicher Form abgeschlossen. Allerdings darf der Betrag nicht so hoch sein, dass es die Entscheidungsfreiheit von Käufern einschränkt. Gängig sind Summen um die 5 – 10 % der Maklerprovision. Die Reservierungsvereinbarung ist letzten Endes ein Werkzeug des Maklers und er sollte sie mit Sinn, Verstand und Augenmaß einsetzen.

 

FAQs Reservierungsvereinbarung

Erwirbt der Käufer nach Abschluss einer Reservierungsvereinbarung die Immobilie nicht, so kann der Immobilienmakler die Reservierungsgebühr ganz oder teilweise einbehalten. Vor Gericht wird dies wohl manchmal so und manchmal so gesehen. Also auch hier wieder: Der Käufer sollte nur dann reservieren, wenn er wirklich kaufen will. Kommt der Kauf nicht zustande, weil die Finanzierung nicht machbar ist und der Gesamtaufwand hielt sich für den Makler in Grenzen, lässt er gewöhnlich mit sich reden und man findet ein Gentleman Agreement, womit beide leben können.

Hat der Immobilienmakler einen Alleinauftrag, wird der Verkäufer normalerweise die Immobilie nicht einfach an einen anderen Käufer geben und die Reservierung ignorieren. Immobilienbesitzer sind zu einem Großteil „gute Leute“ und wollen tendenziell keinen Ärger verursachen.

Natürlich kann es immer vorkommen, dass, wenn zu viel Zeit zwischen Reservierung und Notartermin verstreicht und ein anderer Käufer existiert, der Eigentümer mit dem diesem Käufer irgendwann zum Notar geht.

Auch muss einem „Reservierer“ klar sein, dass ein höheres Preisgebot eines anderen Interessenten selten ignoriert wird – Reservierung hin oder her.

Aus meiner Immobilienpraxis: Kommt während der Reservierungszeit ein zweiter ernsthafter Käufer mit Finanzierungsnachweis daher und bietet einen höheren Betrag, so wird der erste Käufer einfach gefragt, ob er den Preis mitgehen möchte. Das kann dann so oder so enden. In einem Markt mit hoher Nachfrage kann man dies kaum verhindern. Es gab ja auch Jahre in denen die Preise nach unten verhandelt wurden.

Selbstverständlich!

Bei einer zu hohen Reservierungsgebühr, also z.B. deutlich über 10 Prozent wird es heikel, weil dann der besagt BGB Paragraph wieder greift, der eben vorschreibt, dass Immobiliengeschäfte notariell beurkundet werden müssen.

Auch wenn der Makler keinen qualifizierten Makleralleinauftrag hat, wird es zumindest strittig, da der Verkäufer ganz offenkundig nicht einmal fest an das Maklerbüro gebunden ist.

Grundsätzlich ist ein Grundstück ebenfalls eine Immobilie und wird bei einem Verkauf im Prinzip gleich behandelt wie ein Haus oder eine Wohnung. Wenn eine Reservierungsvereinbarung getroffen wird, ist der Ablauf derselbe wie bei jeder anderen Immobilie.

 

Fazit zum Thema Reservierungsvereinbarung

Sie ist sinnvoll, wenn man sich wirklich einig ist, der Käufer kaufen will, der Verkäufer beim Makler unter Vertrag steht, die Reservierungssumme passt und alle mit offenen Karten spielen.

 


Sie sind Eigentümer und möchten eine Immobilie im Raum München verkaufen? Fordern Sie Ihre Immobilienbewertung an.


Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Zu mir: Seit 1992 arbeite ich, Rainer Fischer, im Immobilienbereich und habe seitdem über 1.100 Immobilien verkauft. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Kauf- oder Verkaufsbemühungen im Raum München. 


WEITERE EMPFEHLUNGEN


Bilder: Rido81 | bigstockphoto.com
Daniel Jędzura + beeboys | stock.adobe.com

3.9/5 - (8 votes)